Vorschlag: Österreichische Staatsbürger über 16 Jahre: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Volksabstimmung
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Dieser Vorschlag entspricht der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Wahlen. Eine Ausnahme bilden die Gemeinderatswahlen, denn hier dürfen auch EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich mit wählen.
 
Diese Abstimmung betrifft alle Bereiche außer der Gemeindeebene, denn diese wird hier durch eine eigene Auswahl durch die Gemeinden selbst bestimmt.<!---Entspricht der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Wahlen (mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen). --->

Aktuelle Version vom 24. Juli 2023, 07:09 Uhr

Dieser Vorschlag entspricht der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Wahlen. Eine Ausnahme bilden die Gemeinderatswahlen, denn hier dürfen auch EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich mit wählen.

Diese Abstimmung betrifft alle Bereiche außer der Gemeindeebene, denn diese wird hier durch eine eigene Auswahl durch die Gemeinden selbst bestimmt.

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Thema:
Dieser Vorschlag erlaubt es Nichtösterreichern, welche hier den Hauptwohnsitz haben auch mitbestimmen. Mittels einer Unterabstimmmung wird ermittelt, ab wann eine Teilhabe möglich sein soll.
Entspricht der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Wahlen (mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen).
Es werden alle Stimmen erfasst, auch der nicht Österreicher (für eine festgelegte Zeit muss der Hauptwohnsitz in Österreich liegen). Die Kinder werden repräsentativ miterfasst.
Es werden nur österreichische Staatsbürger für die Stimmenzählung erfasst. Die Kinder werden repräsentativ mit berücksichtigt.
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