Vorschlag: Abgabe auf Leerstand: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Mieten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, gleichzeitig gibt es eine große Zahl Leerstehender Wohneinheiten (Laut Statistik Austria stand Herbst 2021 635.000 Wohunungen. 13 % aller Wohnungen sind demnach Leerstehend. Nach anderen Erhebungen dürfte dieser Leerstand jedoch deutlich geringer sein. <ref>https://www.derstandard.at/story/3000000209507/wer-nicht-vermietet-zahlt-drauf-was-taugt-eine-leerstandsabgabe</ref>) . Diese stehen den Markt nicht zur Verfügung, weil sie nicht vermietet werden. Das kann sein, weil es für den Vermieter nicht profitabel genug erscheint, oder auch weil eine neue Wohnung durch die Nutzung selbst an Wert verliert und daher der Wertsteigerung dieser Wohneinheit abträglich ist. Daher bleiben diese Wohneinheiten oft unvermietet. Sind mehr Wohnungen auf dem Markt mit dem Ziel der Vermeidung der | Die Mieten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, gleichzeitig gibt es eine große Zahl Leerstehender Wohneinheiten (Laut Statistik Austria stand Herbst 2021 635.000 Wohunungen. 13 % aller Wohnungen sind demnach Leerstehend. Nach anderen Erhebungen dürfte dieser Leerstand jedoch deutlich geringer sein. <ref>https://www.derstandard.at/story/3000000209507/wer-nicht-vermietet-zahlt-drauf-was-taugt-eine-leerstandsabgabe</ref>) . Diese stehen den Markt nicht zur Verfügung, weil sie nicht vermietet werden. Das kann sein, weil es für den Vermieter nicht profitabel genug erscheint, oder auch weil eine neue Wohnung durch die Nutzung selbst an Wert verliert und daher der Wertsteigerung dieser Wohneinheit abträglich ist. Daher bleiben diese Wohneinheiten oft unvermietet. Sind mehr Wohnungen auf dem Markt mit dem Ziel der Vermeidung der Leerstandsabgabe, so ist auch zu erwarten das sich das auf das Preisniveau auswirkt weil ja bei entsprechend hohen Mieten und vergrößerten Angebot die Mieter ausbleiben werden. | ||
Kann man diese Maßnahmen nun erreichen das dieser Wohnraum genutzt wird, dann bedeutet das auch weniger Bodenversiegelung durch den sonst entstehenden Neubaubedarf. Also eine Win-Win Situation. <ref>https://www.derstandard.at/story/3000000209507/wer-nicht-vermietet-zahlt-drauf-was-taugt-eine-leerstandsabgabe</ref> Zudem ist in Vergleich zu Maßnahmen, welche eine Entspannung der Situation durch erhöhte Bauaktivität suchen viel schneller zu erwarten, da direkt nach Einführung dieser Maßnahme mit einem geänderten Preisniveau für Neuanmietungen zu rechnen ist. In der Folge könnten auch Bestandsmieten davon profitieren, da das Preisniveau allgemein dadurch sinken könnte. | Kann man diese Maßnahmen nun erreichen das dieser Wohnraum genutzt wird, dann bedeutet das auch weniger Bodenversiegelung durch den sonst entstehenden Neubaubedarf. Also eine Win-Win Situation. <ref>https://www.derstandard.at/story/3000000209507/wer-nicht-vermietet-zahlt-drauf-was-taugt-eine-leerstandsabgabe</ref> Zudem ist in Vergleich zu Maßnahmen, welche eine Entspannung der Situation durch erhöhte Bauaktivität suchen viel schneller zu erwarten, da direkt nach Einführung dieser Maßnahme mit einem geänderten Preisniveau für Neuanmietungen zu rechnen ist. In der Folge könnten auch Bestandsmieten davon profitieren, da das Preisniveau allgemein dadurch sinken könnte. | ||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Hier wird vorgeschlagen, dass die Eigentümer selbst diese Angaben liefern müssen. Kommt es später zu einer Vermietung oder Verkauf dieser Wohneinheit, so sollte von den Behörden auch geprüft werden, ob es sich um einen Neubau oder einen Umbau handelt oder ob diese Wohneinheit bereits existiert hat und auch dementsprechend gemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrug mit entsprechenden Rechtsfolgen. Dadurch besteht für die Eigentümer eine hohe Motivation den Leerstand korrekt anzugeben. | Hier wird vorgeschlagen, dass die Eigentümer selbst diese Angaben liefern müssen. Kommt es später zu einer Vermietung oder Verkauf dieser Wohneinheit, so sollte von den Behörden auch geprüft werden, ob es sich um einen Neubau oder einen Umbau handelt oder ob diese Wohneinheit bereits existiert hat und auch dementsprechend gemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrug mit entsprechenden Rechtsfolgen. Dadurch besteht für die Eigentümer eine hohe Motivation den Leerstand korrekt anzugeben. | ||
=== Höhe der Leerstandabgabe === | === Höhe der Leerstandabgabe === | ||
Wie hoch sollte diese | Wie hoch sollte diese Leerstandsabgabe sein? Es gibt dazu eine Arbeit wie sich die in Frankreich 1999 eingeführt Leerstandsabgabe ausgewirkt hat. Demnach ging der Leerstand, in jenen Bereichen in denen sie eingeführt wurde um 13 % zurück. Die Höhe der Abgabe betrug dabei 10 % der erwartbaren Mieterlöse <ref>https://infer-research.eu/wp-content/uploads/2020/09/vnz78ioqag5xg5nenvk0befkmyuppp7i1513967627.pdf</ref> | ||
Die Abgabe sollte jedenfalls nicht als einheitlicher Wert für ganz Österreich definiert werden, sondern als Prozent zum erwartbaren Mieterlös für den jeweiligen Bereich. Das heißt, dass die Höhe dieser Abgabe für die Wiener Innenstadt eine andere sein wird als am Land. Wie am Beispiel von Frankreich sichtbar sollte diese Abgabe mindestens 10 % der erwartbaren Mieterlöse sein, um einen Effekt zu erzielen. | Die Abgabe sollte jedenfalls nicht als einheitlicher Wert für ganz Österreich definiert werden, sondern als Prozent zum erwartbaren Mieterlös für den jeweiligen Bereich. Das heißt, dass die Höhe dieser Abgabe für die Wiener Innenstadt eine andere sein wird als am Land. Wie am Beispiel von Frankreich sichtbar sollte diese Abgabe mindestens 10 % der erwartbaren Mieterlöse sein, um einen Effekt zu erzielen. | ||
<subVote index=1> | <subVote index=1> | ||
<question>Wie hoch soll die Leerstandabgabe für den jeweiligen Bereich sein?</question> | <question>Wie hoch soll die Leerstandabgabe im vergleich zum erwartbaren Mieterlös für den jeweiligen Bereich sein?</question> | ||
<proposal1> 5 % </proposal1> | <proposal1> 5 % </proposal1> | ||
<proposal2> 10 % </proposal2> | <proposal2> 10 % </proposal2> | ||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
</subVote> | </subVote> | ||
=== Nebenwohnsitze === | |||
Da ein Leerstand potentiell immer auch als Nebenwohnsitz angegeben werden kann, wird dieser auch als Leerstand geführt. Das bedeutet, wenn hier keine passsenden Vorschläge zur Handhabung dieser Situation generiert werden können, auch die Leerstandsabgabe fällig wird. | |||
=== Fristen für neu entstehende Wohneinheiten, Auflösung von Mietverhältnissen und saisonale Vermietung === | |||
Wird beispielsweise ein neues Mietzinshaus gebaut, so sollte es dem Eigentümer möglich sein dieses mit Mietern über einen Zeitraum zu füllen, ohne dass dabei diese Abgabe fällig wird. Das gleiche gilt auch für die Situation wenn ein Mietverhältnis aufgelöst wurde. Sollte so ein Zeitraum gewährt werden, und wenn ja für wie lange? | |||
<subVote index=2> | |||
<question>Nach welcher Zeit nach Neuentstehung einer Wohneinheit bzw. Auflösung des Mietsverhältnisses soll die Abgabe fällig werden?</question> | |||
<proposal1> Sofort </proposal1> | |||
<proposal2> 3 Monate </proposal2> | |||
<proposal3> 6 Monate </proposal3> | |||
<proposal4> 1 Jahr </proposal4> | |||
<proposal5> 2 Jahre </proposal5> | |||
<proposal6> 3 Jahre </proposal6> | |||
<proposal7> 5 Jahre </proposal7> | |||
</subVote> | |||
Bei saisonaler Vermietung soll keine Abgabe fällig werden, da die Wohneinheit ja genutzt wird. Durch entsprechende bereits bestehenden Meldepflichten und Abgaben lässt sich die Nutzung der Wohneinheit in dieser Form leicht verifizieren. | |||
=== Soll es Bundes-, Landes- oder Gemeindeweit geregelt sein === | |||
Durch eine Bundesweite Einführung gilt diese Abgabe überall in Österreich. Bei einer Landesregelung würde die Einführung für das jeweilige Bundesland gelten. Für Gemeindeweit würde bedeuten, dass jede Gemeinde selbst entscheiden kann, ob sie so eine Abgabe haben möchte. | |||
<subVote index=3> | |||
<question>Für welchen Bereich soll die Leerstandsabgabe eingeführt werden?</question> | |||
<proposal1> Bundesweit </proposal1> | |||
<proposal2> Landesweit </proposal2> | |||
<proposal3> Gemeindeweit </proposal3> | |||
</subVote> | |||
=== Referenzen | === Referenzen === | ||
<references /><!------> | <references /><!---Durch eine Abgabe auf Leerstehende Wohnungen soll die Motivation der Eigentümer erhöht werden diese zu vermieten und dadurch eine Entspannung auf den Wohnungsmarkt zu bewirken.---> |
Aktuelle Version vom 20. Juni 2024, 11:53 Uhr
Die Mieten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, gleichzeitig gibt es eine große Zahl Leerstehender Wohneinheiten (Laut Statistik Austria stand Herbst 2021 635.000 Wohunungen. 13 % aller Wohnungen sind demnach Leerstehend. Nach anderen Erhebungen dürfte dieser Leerstand jedoch deutlich geringer sein. [1]) . Diese stehen den Markt nicht zur Verfügung, weil sie nicht vermietet werden. Das kann sein, weil es für den Vermieter nicht profitabel genug erscheint, oder auch weil eine neue Wohnung durch die Nutzung selbst an Wert verliert und daher der Wertsteigerung dieser Wohneinheit abträglich ist. Daher bleiben diese Wohneinheiten oft unvermietet. Sind mehr Wohnungen auf dem Markt mit dem Ziel der Vermeidung der Leerstandsabgabe, so ist auch zu erwarten das sich das auf das Preisniveau auswirkt weil ja bei entsprechend hohen Mieten und vergrößerten Angebot die Mieter ausbleiben werden.
Kann man diese Maßnahmen nun erreichen das dieser Wohnraum genutzt wird, dann bedeutet das auch weniger Bodenversiegelung durch den sonst entstehenden Neubaubedarf. Also eine Win-Win Situation. [2] Zudem ist in Vergleich zu Maßnahmen, welche eine Entspannung der Situation durch erhöhte Bauaktivität suchen viel schneller zu erwarten, da direkt nach Einführung dieser Maßnahme mit einem geänderten Preisniveau für Neuanmietungen zu rechnen ist. In der Folge könnten auch Bestandsmieten davon profitieren, da das Preisniveau allgemein dadurch sinken könnte.
Wie kann der Leerstand erfasst werden
Ein Leerstand wird derzeit in Österreichs Melde- und Gebäuderegister nicht geführt. Dazu kommt noch das beispielsweise Parameter wie die jeweilige Wohnungsgröße zum Teil gar nicht bekannt sind.[3]
Hier wird vorgeschlagen, dass die Eigentümer selbst diese Angaben liefern müssen. Kommt es später zu einer Vermietung oder Verkauf dieser Wohneinheit, so sollte von den Behörden auch geprüft werden, ob es sich um einen Neubau oder einen Umbau handelt oder ob diese Wohneinheit bereits existiert hat und auch dementsprechend gemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrug mit entsprechenden Rechtsfolgen. Dadurch besteht für die Eigentümer eine hohe Motivation den Leerstand korrekt anzugeben.
Höhe der Leerstandabgabe
Wie hoch sollte diese Leerstandsabgabe sein? Es gibt dazu eine Arbeit wie sich die in Frankreich 1999 eingeführt Leerstandsabgabe ausgewirkt hat. Demnach ging der Leerstand, in jenen Bereichen in denen sie eingeführt wurde um 13 % zurück. Die Höhe der Abgabe betrug dabei 10 % der erwartbaren Mieterlöse [4]
Die Abgabe sollte jedenfalls nicht als einheitlicher Wert für ganz Österreich definiert werden, sondern als Prozent zum erwartbaren Mieterlös für den jeweiligen Bereich. Das heißt, dass die Höhe dieser Abgabe für die Wiener Innenstadt eine andere sein wird als am Land. Wie am Beispiel von Frankreich sichtbar sollte diese Abgabe mindestens 10 % der erwartbaren Mieterlöse sein, um einen Effekt zu erzielen.
Nebenwohnsitze
Da ein Leerstand potentiell immer auch als Nebenwohnsitz angegeben werden kann, wird dieser auch als Leerstand geführt. Das bedeutet, wenn hier keine passsenden Vorschläge zur Handhabung dieser Situation generiert werden können, auch die Leerstandsabgabe fällig wird.
Fristen für neu entstehende Wohneinheiten, Auflösung von Mietverhältnissen und saisonale Vermietung
Wird beispielsweise ein neues Mietzinshaus gebaut, so sollte es dem Eigentümer möglich sein dieses mit Mietern über einen Zeitraum zu füllen, ohne dass dabei diese Abgabe fällig wird. Das gleiche gilt auch für die Situation wenn ein Mietverhältnis aufgelöst wurde. Sollte so ein Zeitraum gewährt werden, und wenn ja für wie lange?
Bei saisonaler Vermietung soll keine Abgabe fällig werden, da die Wohneinheit ja genutzt wird. Durch entsprechende bereits bestehenden Meldepflichten und Abgaben lässt sich die Nutzung der Wohneinheit in dieser Form leicht verifizieren.
Soll es Bundes-, Landes- oder Gemeindeweit geregelt sein
Durch eine Bundesweite Einführung gilt diese Abgabe überall in Österreich. Bei einer Landesregelung würde die Einführung für das jeweilige Bundesland gelten. Für Gemeindeweit würde bedeuten, dass jede Gemeinde selbst entscheiden kann, ob sie so eine Abgabe haben möchte.
Referenzen
- ↑ https://www.derstandard.at/story/3000000209507/wer-nicht-vermietet-zahlt-drauf-was-taugt-eine-leerstandsabgabe
- ↑ https://www.derstandard.at/story/3000000209507/wer-nicht-vermietet-zahlt-drauf-was-taugt-eine-leerstandsabgabe
- ↑ https://www.derstandard.at/story/3000000209592/abgabe-auf-leerstand-oder-grund-und-boden-verteuern-was-hilft-gegen-wohnungsmangel
- ↑ https://infer-research.eu/wp-content/uploads/2020/09/vnz78ioqag5xg5nenvk0befkmyuppp7i1513967627.pdf