Thema: Ökostromanlagen und Speicher OeMAG Bepreisung: Unterschied zwischen den Versionen
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Für Ökostromanlagen gibt es von der OeMAG gemäß § 41 ÖSG 2012 idgF <ref>https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007386</ref> eine Abnahmemöglichkeit bis 500 kW. Dies ist prinzipiell ein gute Möglichkeit den Strom aus diesen Anlagen zu verkaufen. Es soll hier jedoch diskutiert werden, ob es nicht noch bessere Möglichkeiten eines Tarifs gibt.<!---{"shortDescription":"","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}---> | Für Ökostromanlagen gibt es von der OeMAG gemäß § 41 ÖSG 2012 idgF <ref>https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007386</ref> eine Abnahmemöglichkeit bis 500 kW. Dies ist prinzipiell ein gute Möglichkeit den Strom aus diesen Anlagen zu verkaufen. Es soll hier jedoch diskutiert werden, ob es nicht noch bessere Möglichkeiten eines Tarifs gibt. | ||
== Referenzen == | |||
<references /><!---{"shortDescription":"Welche Stromtarife sollen von der OeMAG angeboten werden, um dadurch die F\u00f6rderung von erneuerbarer Energie und deren Speicherung zu f\u00f6rdern.","image":"\u00d6kostrom_und_Speicher_Bepreisung.jpg","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}---> |
Aktuelle Version vom 5. Juli 2024, 15:57 Uhr
Für Ökostromanlagen gibt es von der OeMAG gemäß § 41 ÖSG 2012 idgF [1] eine Abnahmemöglichkeit bis 500 kW. Dies ist prinzipiell ein gute Möglichkeit den Strom aus diesen Anlagen zu verkaufen. Es soll hier jedoch diskutiert werden, ob es nicht noch bessere Möglichkeiten eines Tarifs gibt.