Vorschlag: Vermögenssteuer SPÖ Modell: Unterschied zwischen den Versionen
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Wer ein Eigenheim im Wert von bis zu 1,5 Mio. Euro besitzt – und dieses auch tatsächlich selbst im Hauptwohnsitz bewohnt – ist von der Millionärssteuer ausgenommen. Danach gilt ein Freibetrag von 1 Mio. Euro. Vermögen zwischen 1 und 10 Mio. Euro werden mit 0,5 Prozent besteuert, von 10 bis 50 Mio. Euro mit 1 Prozent. Vermögen ab 50 Mio. Euro werden mit 2 Prozent besteuert. Das bringt 5 bis 6 Mrd. Euro im Jahr.<ref>https://www.spoe.at/millionaerssteuern/</ref> | |||
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|+ Steuertarif Millionärsabgabe mit Eigenheimbefreiung | |||
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! Bemessungsgrndlage (ohne Eigenheim!) !! Steuersatz | |||
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| Bis zu 1 Mio. Euro || 0 % | |||
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| 1 Mio. bis 10 Mio. Euro || 0,5 % | |||
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| 10 Mio. bis 50 Mio. Euro || 1 % | |||
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| Ab 50 Mio. Euro || 2 % | |||
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=== Referenzen === | |||
<references /><!---Das Eigenheim ist bis zu einem Wert von 1,5 Mio. Euro ausgenommen. Danach Freibetrag bis 1 Mio. Euro und dann progressive Besteuerung. Einnahmen pro Jahr von 5 - 6 Mrd. € sind dabei zu erwarten.---> |
Aktuelle Version vom 15. Juli 2024, 10:33 Uhr
Wer ein Eigenheim im Wert von bis zu 1,5 Mio. Euro besitzt – und dieses auch tatsächlich selbst im Hauptwohnsitz bewohnt – ist von der Millionärssteuer ausgenommen. Danach gilt ein Freibetrag von 1 Mio. Euro. Vermögen zwischen 1 und 10 Mio. Euro werden mit 0,5 Prozent besteuert, von 10 bis 50 Mio. Euro mit 1 Prozent. Vermögen ab 50 Mio. Euro werden mit 2 Prozent besteuert. Das bringt 5 bis 6 Mrd. Euro im Jahr.[1]
Bemessungsgrndlage (ohne Eigenheim!) | Steuersatz |
---|---|
Bis zu 1 Mio. Euro | 0 % |
1 Mio. bis 10 Mio. Euro | 0,5 % |
10 Mio. bis 50 Mio. Euro | 1 % |
Ab 50 Mio. Euro | 2 % |