SC Vorschlag:25:2:Abgabe auf Leerstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Abgabe sollte jedenfalls nicht als einheitlicher Wert für ganz Österreich definiert werden, sondern als Prozent zum erwartbaren Mieterlös für den jeweiligen Bereich. Das heißt, dass die Höhe dieser Abgabe für die Wiener Innenstadt eine andere sein wird als am Land. Wie am Beispiel von Frankreich sichtbar sollte diese Abgabe mindestens 10 % der erwartbaren Mieterlöse sein, um einen Effekt zu erzielen.  
Die Abgabe sollte jedenfalls nicht als einheitlicher Wert für ganz Österreich definiert werden, sondern als Prozent zum erwartbaren Mieterlös für den jeweiligen Bereich. Das heißt, dass die Höhe dieser Abgabe für die Wiener Innenstadt eine andere sein wird als am Land. Wie am Beispiel von Frankreich sichtbar sollte diese Abgabe mindestens 10 % der erwartbaren Mieterlöse sein, um einen Effekt zu erzielen.  


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<question>Wie hoch soll die Leerstandabgabe im vergleich zum erwartbaren Mieterlös für den jeweiligen Bereich sein?</question>
<question>Wie hoch soll die Leerstandabgabe im vergleich zum erwartbaren Mieterlös für den jeweiligen Bereich sein?</question>
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=== Fristen für neu entstehende Wohneinheiten, Auflösung von Mietverhältnissen und saisonale Vermietung ===
=== Fristen für neu entstehende Wohneinheiten, Auflösung von Mietverhältnissen und saisonale Vermietung ===
Wird beispielsweise ein neues Mietzinshaus gebaut, so sollte es dem Eigentümer möglich sein dieses mit Mietern über einen Zeitraum zu füllen, ohne dass dabei diese Abgabe fällig wird. Das gleiche gilt auch für die Situation wenn ein Mietverhältnis aufgelöst wurde. Sollte so ein Zeitraum gewährt werden, und wenn ja für wie lange?
Wird beispielsweise ein neues Mietzinshaus gebaut, so sollte es dem Eigentümer möglich sein dieses mit Mietern über einen Zeitraum zu füllen, ohne dass dabei diese Abgabe fällig wird. Das gleiche gilt auch für die Situation wenn ein Mietverhältnis aufgelöst wurde. Sollte so ein Zeitraum gewährt werden, und wenn ja für wie lange?
<subVote index=2>  
<subVote index=2 type=3 min=0 max=5 xLabel="Zeit in Jahre">  
<question>Nach welcher Zeit nach Neuentstehung einer Wohneinheit bzw. Auflösung des Mietsverhältnisses soll die Abgabe fällig werden?</question>
<question>Nach welcher Zeit nach Neuentstehung einer Wohneinheit bzw. Auflösung des Mietsverhältnisses soll die Abgabe fällig werden?</question>
  <proposal1> Sofort </proposal1>
  <proposal2> 3 Monate </proposal2>
  <proposal3> 6 Monate </proposal3>
  <proposal4> 1 Jahr </proposal4>
  <proposal5> 2 Jahre </proposal5>
  <proposal6> 3 Jahre </proposal6>
  <proposal7> 5 Jahre </proposal7>
</subVote>
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Bei saisonaler Vermietung soll keine Abgabe fällig werden, da die Wohneinheit ja genutzt wird. Durch entsprechende bereits bestehenden Meldepflichten und Abgaben lässt sich die Nutzung der Wohneinheit in dieser Form leicht verifizieren.
Bei saisonaler Vermietung soll keine Abgabe fällig werden, da die Wohneinheit ja genutzt wird. Durch entsprechende bereits bestehenden Meldepflichten und Abgaben lässt sich die Nutzung der Wohneinheit in dieser Form leicht verifizieren.