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Thema: Zu welchem Grad sollen nicht österreichische Staatsbürger bei den Wahlen teilnehmen dürfen.: Unterschied zwischen den Versionen

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Derzeit sind mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen zugelassen. Hier soll geklärt werden ob und in welchen Maße eine Erweiterung des Wählerkreises durchgeführt werden soll.<!---{"shortDescription":"","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}--->
Derzeit sind mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen zugelassen. Hier soll geklärt werden ob und in welchen Maße eine Erweiterung des Wählerkreises durchgeführt werden soll.<!---{"shortDescription":"In \u00d6sterreich leben zu einem nicht unerheblichen Ma\u00df nicht \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrger. Sollen diese sich auch am politischen Wahlprozess teilnehmen d\u00fcrfen?","image":"W\u00e4hlen_nicht_staatsb\u00fcrger.jpg","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}--->

Aktuelle Version vom 5. Juli 2024, 15:26 Uhr

Derzeit sind mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen zugelassen. Hier soll geklärt werden ob und in welchen Maße eine Erweiterung des Wählerkreises durchgeführt werden soll.

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Thema:
Totale AblehnungVolle Akzeptanz Enthaltung
Nicht östereichische Staatsbürger sollen sofort, oder nach einer bestimmten Zeit in Österreich wählen dürfen, wenn sie mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet sind.
Nur österreichische Staatsbürger mit der Ausnahme für Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen (Hier dürfen EU-Bürger teilnehmen) dürfen bei den Wahlen teilnehmen.

Passiv bzw. Nulllösung: Die derzeitige Situation wenn nichts anderes entschieden wird.

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