SC Vorschlag:12:2:Keine Mehrwertsteuer bzw. Negative Steuer für den Bau von Photovoltaikanlagen, dafür keine weiteren Förderungen: Unterschied zwischen den Versionen
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# '''Keine Einschränkung wann und in welcher Form die Photovoltaikanlage gebaut wird''': Jede(r) der Baut, kann die Anlage auf die lokalen Gegebenheiten optimieren, und muss sich nicht den Fördergrenzen bzw. Richtlinien unterordnen. | # '''Keine Einschränkung wann und in welcher Form die Photovoltaikanlage gebaut wird''': Jede(r) der Baut, kann die Anlage auf die lokalen Gegebenheiten optimieren, und muss sich nicht den Fördergrenzen bzw. -Richtlinien unterordnen. | ||
# '''Sparsamer Umgang mit Fördergeldern''': Die Steuererleichterung ist auch eine Förderung, und somit auch Kosten für die Allgemeinheit. Jedoch ist für den Förderbetrag eine optimal hohe Ausbeute an CO2 Reduktion zu erwarten, da nur jene bauen, für jene sich ein Bau auch unter den jetzigen Rahmenbedingungen auch lohnt. Projekte, bei denen bis zu 70 % gefördert werden <ref>https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L88</ref> gibt es dann nicht. | # '''Sparsamer Umgang mit Fördergeldern''': Die Steuererleichterung ist auch eine Förderung, und somit auch Kosten für die Allgemeinheit. Jedoch ist für den Förderbetrag eine optimal hohe Ausbeute an CO2 Reduktion zu erwarten, da nur jene bauen, für jene sich ein Bau auch unter den jetzigen Rahmenbedingungen auch lohnt. Projekte, bei denen bis zu 70 % gefördert werden <ref>https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L88</ref> gibt es dann nicht. | ||
# '''Kaum Bürokratie''': Steuersetze müssen auf Produkte und Dienstleistungen ja ohnehin erhoben werden. Hier gilt dann halt ein 0 % Steuersatz. Auf Seiten der Errichter solcher Anlagen und auch auf Seiten der Behörden sind keine weiteren bürokratischen Aufwendungen notwendig. | # '''Kaum Bürokratie''': Steuersetze müssen auf Produkte und Dienstleistungen ja ohnehin erhoben werden. Hier gilt dann halt ein 0 % Steuersatz. Auf Seiten der Errichter solcher Anlagen und auch auf Seiten der Behörden sind keine weiteren bürokratischen Aufwendungen notwendig. | ||
=== Weitere Optimierung === | |||
Der Steuersatz von 0 % kann als Startpunkt dienen. Sollte sich herausstellen, dass zu viel im Sinne der Planung zur erneuerbaren Energien gebaut wird, dann kann dieser Steuersatz beispielsweise auf 5 oder 10 % erhöht werden. Sollte jedoch zu wendig gebaut werden, kann auch ein negativer Steuersatz (z.B.: -5 oder -10 %) verrechnet werden. Somit kann man auch steuern, wie schnell der Ausbau vorangehen soll. Die oben beschriebenen Vorteile bleiben dabei erhalten. | |||
<subVote index=1> | |||
<question>Welcher Steuersatz soll zur Anwendung kommen?</question> | |||
<proposal1> 0 % </proposal1> | |||
<proposal2> -5 % </proposal2> | |||
<proposal3> -10 % </proposal3> | |||
<proposal4> -15 % </proposal4> | |||
<proposal5> -20 % </proposal5> | |||
</subVote> | |||
== Referenzen == | == Referenzen == | ||
<references /><!--- ---> | <references /><!---Die Förderung wird durch einen Nullsteuersatz oder auf eine negativen Steuersatz ermöglicht. Weitere Förderungen sind dafür nicht mehr erlaubt.---> |