SC Thema:4:Hauptauswertung der Abstimmung für Volksabstimmung.at: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei dieser Abstimmung geht es darum, wie die Abstimmungsergebnisse von Volksabstimmung.at ausgewertet werden sollen. Wir können hier gemeinsam entscheiden, inwiefern Nichtösterreicher oder auch Personen unter 16 Jahren (durch eine repräsentative Stimmvergabe) in das Ergebnis einfließen sollen. | Bei dieser Abstimmung geht es darum, wie die Abstimmungsergebnisse von Volksabstimmung.at ausgewertet werden sollen. Wir können hier gemeinsam entscheiden, inwiefern Nichtösterreicher oder auch Personen unter 16 Jahren (durch eine repräsentative Stimmvergabe) in das Ergebnis einfließen sollen. | ||
Diese Abstimmung betrifft nicht die Gemeindeebene. Diese wird selbst von den Gemeinden festgelegt, welcher Personenkreis miterfasst wird. | |||
== Erklärung == | == Erklärung == | ||
Es werden hier alle Personen mit Hauptwohnsitz Österreich erfasst. Das Abstimmungsergebnis wird auf 4 verschiedene Arten Ausgewertet: | Es werden hier alle Personen mit Hauptwohnsitz Österreich erfasst. Das Abstimmungsergebnis wird auf 4 verschiedene Arten Ausgewertet: | ||
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In Österreich ist das Mindestalter für das aktive Wählen auf 16 Jahre festgesetzt. Der Grund liegt darin, dass man ab diesem alter auch strafmündig und erweitert geschäftsfähig ist <ref>https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/beteiligung-und-engagement/waehlen-mit-16.html</ref>. Das Problem dabei ist, dass damit die Personen unter 16 Jahren überhaupt kein Mitspracherecht haben. Bei dieser Plattform wird daher der Weg des Familienwahlrechts <ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Familienwahlrecht</ref> auch mit unterstützt. Dabei geben die Eltern für das Kind die Stimme ab. Die Idee dabei ist, dass die Eltern, im Regelfall, dass Beste für Ihre Kinder wollen und daher auch in diesem Sinne abstimmen. Hier kann jedes Elternteil seine Kinder mit registrieren lassen. Damit erhöht sich dann das Stimmgewicht um 0,5 pro Elternteil und Kind. Damit werden die Kinder mitberücksichtigt, auch wenn diese noch nicht geschäftsfähig sind. | In Österreich ist das Mindestalter für das aktive Wählen auf 16 Jahre festgesetzt. Der Grund liegt darin, dass man ab diesem alter auch strafmündig und erweitert geschäftsfähig ist <ref>https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/beteiligung-und-engagement/waehlen-mit-16.html</ref>. Das Problem dabei ist, dass damit die Personen unter 16 Jahren überhaupt kein Mitspracherecht haben. Bei dieser Plattform wird daher der Weg des Familienwahlrechts <ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Familienwahlrecht</ref> auch mit unterstützt. Dabei geben die Eltern für das Kind die Stimme ab. Die Idee dabei ist, dass die Eltern, im Regelfall, dass Beste für Ihre Kinder wollen und daher auch in diesem Sinne abstimmen. Hier kann jedes Elternteil seine Kinder mit registrieren lassen. Damit erhöht sich dann das Stimmgewicht um 0,5 pro Elternteil und Kind. Damit werden die Kinder mitberücksichtigt, auch wenn diese noch nicht geschäftsfähig sind. | ||
== Quellen == | == Quellen == | ||
<references /><!---{"shortDescription":"Entscheidung dar\u00fcber welche Personen hinsichtlich Alter und Staatsangeh\u00f6rigkeit bei Volksabstimmung.at ber\u00fccksichtigt werden sollen. ","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}---> | <references /><!---{"shortDescription":"Entscheidung dar\u00fcber welche Personen hinsichtlich Alter und Staatsangeh\u00f6rigkeit bei Volksabstimmung.at ber\u00fccksichtigt werden sollen. ","image":"HauptauswertungVolksabstimmung.jpg","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}---> |