Vorschlag: Nur österreichische Staatsbürger sollen teilnehmen dürfen: Unterschied zwischen den Versionen

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Es dürfen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen Teilnehmen. Eine Ausnahme bilden die Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen. Hier dürfen auch EU-Bürger teilnehmen.<ref>https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/2/1/Seite.320331.html</ref> Diese Regelung wurde aufgrund EU Vorgaben so eingeführt.<ref>https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/elections-abroad/municipal-elections/index_de.htm</ref>
Es dürfen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen Teilnehmen. Eine Ausnahme bilden die Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen. Hier dürfen auch EU-Bürger teilnehmen.<ref>https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/2/1/Seite.320331.html</ref> Diese Regelung wurde aufgrund von EU Vorgaben so eingeführt.<ref>https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/elections-abroad/municipal-elections/index_de.htm</ref>
== Referenzen ==
== Referenzen ==
<references /><!---Nur österreichische Staatsbürger mit der Ausnahme für Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen (Hier dürfen EU-Bürger teilnehmen) dürfen bei den Wahlen teilnehmen. --->
<references /><!---Nur österreichische Staatsbürger mit der Ausnahme für Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen (Hier dürfen EU-Bürger teilnehmen) dürfen bei den Wahlen teilnehmen. --->

Aktuelle Version vom 11. August 2023, 12:22 Uhr

Es dürfen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen Teilnehmen. Eine Ausnahme bilden die Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen. Hier dürfen auch EU-Bürger teilnehmen.[1] Diese Regelung wurde aufgrund von EU Vorgaben so eingeführt.[2]

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Thema:
Nur österreichische Staatsbürger mit der Ausnahme für Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen (Hier dürfen EU-Bürger teilnehmen) dürfen bei den Wahlen teilnehmen.

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