Vorschlag: Klimaneutralität bis 2040: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Regierungsübereinkommen für die Jahre 2020 bis 2024 hat sich die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaneutralität bereits mit dem Jahr 2040 festgelegt. Dieses Ziel bedeutet, dass die österreichweiten Emissionen von Treibhausgasen (THG) und deren Abbau durch Kohlenstoffsenken gemäß nationaler THG-Inventur spätestens bis zum Jahr 2040 ausgeglichen sind. Dazu müssen in jedem Sektor weitreichende Maßnahmen gesetzt werden, welche die THG-Emissionen auf null oder quasi null reduzieren. Bis zum Jahr 2040 nicht reduzierbare Restemissionen werden innerhalb der physikalisch absehbar möglichen Grenzen durch Speicherung von Kohlenstoff kompensiert. <ref>https://www.oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/klima_und_umweltschutz/1/Seite.1000310.html abgerufen am 05.06.2024</ref> | |||
=== Referenzen === | |||
<references /><!---Der von der Regierung um Umsetzung befindliche Vorschlag. Durch weitereichende Maßnahmen werden die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 20240 auf null oder quasi null reduziert.---> |
Aktuelle Version vom 5. Juni 2024, 07:50 Uhr
Im Regierungsübereinkommen für die Jahre 2020 bis 2024 hat sich die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaneutralität bereits mit dem Jahr 2040 festgelegt. Dieses Ziel bedeutet, dass die österreichweiten Emissionen von Treibhausgasen (THG) und deren Abbau durch Kohlenstoffsenken gemäß nationaler THG-Inventur spätestens bis zum Jahr 2040 ausgeglichen sind. Dazu müssen in jedem Sektor weitreichende Maßnahmen gesetzt werden, welche die THG-Emissionen auf null oder quasi null reduzieren. Bis zum Jahr 2040 nicht reduzierbare Restemissionen werden innerhalb der physikalisch absehbar möglichen Grenzen durch Speicherung von Kohlenstoff kompensiert. [1]
Referenzen
- ↑ https://www.oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/klima_und_umweltschutz/1/Seite.1000310.html abgerufen am 05.06.2024