SC Vorschlag:28:1:Sozialhilfe und Arbeitslosengeld als Absicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die soziale Absicherung erfolgt derzeit über Sozialhilfe und über das Arbeitslosengeld. | Die soziale Absicherung erfolgt derzeit über Sozialhilfe und über das Arbeitslosengeld. | ||
Dieses System versucht genau hin zu schauen und nur diejenigen zu stützen die es wirklich brauchen. Es erfordert mehr Verwaltungsaufwand als ein bedingungsloses Grundeinkommen, arbeitet jedoch zielgerichteter hinsichtlich der Bedürftigkeit.<ref>https://youtu.be/sVhW1nZ6bqg?si=gnet_Yh_KlSWSS4L&t=241</ref> | |||
=== Arbeitslosengeld === | === Arbeitslosengeld === | ||
Zeile 8: | Zeile 10: | ||
Darüber hinaus ist eine Härtefallklausel vorgesehen, die es den Bundesländern erlaubt, im Einzelfall weitere Sachleistungen zuzuerkennen (z.B. für den Ausgleich von Mietzinsrückständen, bei einer kaputten Waschmaschine).<ref>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html</ref> | Darüber hinaus ist eine Härtefallklausel vorgesehen, die es den Bundesländern erlaubt, im Einzelfall weitere Sachleistungen zuzuerkennen (z.B. für den Ausgleich von Mietzinsrückständen, bei einer kaputten Waschmaschine).<ref>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html</ref> | ||
=== Referenzen === | === Referenzen === | ||
<references /><!---Die derzeitige Lösung---> | <references /><!---Die derzeitige Lösung. Rund 1.156 Euro Sozialhilfe als Basisleistung für eine alleinstehende Person.---> |