SC Vorschlag:9:2:Unter 16 jährige Personen sollen repräsentativ durch ihre Eltern in das Wahlergebnis mit einfließen: Unterschied zwischen den Versionen

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Es soll also das Wahlrecht von den Eltern bis zum vollendeten 16 Lebensjahr stellvertretend ausgeübt werden.  
Es soll also das Wahlrecht von den Eltern bis zum vollendeten 16 Lebensjahr stellvertretend ausgeübt werden.  


Im Ergebnis geht es darum, dass die Parteien nun angemessen auf alle Bevölkerungsanteile Rücksicht nehmen werden. Kommt dieses Familienwahlrecht nicht zur Anwendung, sind die jüngeren Bevölkerungsanteile unterrepräsentativ bei den Wahlen vertreten. Somit werden auch die Parteien ihre Wahlprogramme auf den tatsächlichen Wählerkreis abstimmen, was zur Folge hat, dass die jüngeren Bevölkerungsanteile benachteiligt werden.  
Im Ergebnis geht es darum, dass die Parteien nun angemessen auf alle Bevölkerungsanteile Rücksicht nehmen werden. Kommt dieses Familienwahlrecht nicht zur Anwendung, sind die jüngeren Bevölkerungsanteile unterrepräsentativ bei den Wahlen vertreten. Somit werden auch die Parteien ihre Wahlprogramme auf den tatsächlichen Wählerkreis abstimmen, was zur Folge hat, dass die jüngeren Bevölkerungsanteile benachteiligt werden.


Der Slogan der von 2017 initiierte der Deutsche Familienverband Kampagne  "'''Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt'''" bringt es auf den Punkt. <ref>https://wahlrecht.jetzt/</ref>
Der Slogan der von 2017 initiierte der Deutsche Familienverband Kampagne  "'''Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt'''" bringt es auf den Punkt. Auch wenn der deutsche Familienverband das wirkliche wählen der Kinder fordert, und nicht das stellvertretende. Nach diesem Vorschlag hier, soll das Wahlrecht ja stellvertretend ausgeübt werden. <ref>https://wahlrecht.jetzt/</ref>
== Referenzen ==
== Referenzen ==
<references /><!---Stimmabgabe wie beim Familienwahlrecht vorgeschlagen (jedes Elternteil erhält für jedes Kind 0,5 zusätzliches Stimmgewicht) --->
<references /><!---Stimmabgabe wie beim Familienwahlrecht vorgeschlagen (jedes Elternteil erhält für jedes Kind 0,5 zusätzliches Stimmgewicht)   --->