Vorschlag: Methan Bepreisung einführen: Unterschied zwischen den Versionen
create election theme page |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Nach dem selben Konzept der [[SC Vorschlag:16:1:CO2 Bepreisung einführen|CO2 Bepreisung]] könnte man auch eine Methan Bepreisung einführen. | |||
Dabei werden dann beispielsweise in der Viehzucht entsprechend für jedes Tier und deren Methanausstoß eine entsprechende Steuer verrechnet. Kühe soßen pro Jahr rund 100 kg Methan aus.<ref>https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Die-Kuh-als-Klimakiller,klimakiller102.html</ref> | |||
Um eine angemessenen Methanbesteuerung im vergleich zur CO2 Steuer umsetzen zu können, wäre es wichtig die Verhältnismäßigkeit der Schädlichkeit zu kennen. Das ist jedoch nicht ganz einfach, da Methan zwar viel stärker als Klimagas wirkt, es sich jedoch auch viel schneller wieder abbaut. | |||
Die derzeitigen Recherchen ergeben eine Schädlichkeit zwischen dem 10 fachen und dem 83 fachen von CO2. Mit dieser Bandpreite an Unsicherheit ist es jedoch nicht möglich, einen sinnvollen Besteuerungswert zu ermitteln. Daher, bevor die Schädlichkeit nicht besser eingegrenzt ist, macht es wenig Sinn die Unterentscheidung wie bei der [[SC Vorschlag:16:1:CO2 Bepreisung einführen|CO2 Bepreisung]] es der Fall ist zu aktivieren.<!------> |
Version vom 10. Dezember 2023, 14:10 Uhr
Nach dem selben Konzept der CO2 Bepreisung könnte man auch eine Methan Bepreisung einführen.
Dabei werden dann beispielsweise in der Viehzucht entsprechend für jedes Tier und deren Methanausstoß eine entsprechende Steuer verrechnet. Kühe soßen pro Jahr rund 100 kg Methan aus.[1]
Um eine angemessenen Methanbesteuerung im vergleich zur CO2 Steuer umsetzen zu können, wäre es wichtig die Verhältnismäßigkeit der Schädlichkeit zu kennen. Das ist jedoch nicht ganz einfach, da Methan zwar viel stärker als Klimagas wirkt, es sich jedoch auch viel schneller wieder abbaut.
Die derzeitigen Recherchen ergeben eine Schädlichkeit zwischen dem 10 fachen und dem 83 fachen von CO2. Mit dieser Bandpreite an Unsicherheit ist es jedoch nicht möglich, einen sinnvollen Besteuerungswert zu ermitteln. Daher, bevor die Schädlichkeit nicht besser eingegrenzt ist, macht es wenig Sinn die Unterentscheidung wie bei der CO2 Bepreisung es der Fall ist zu aktivieren.