SC Vorschlag:25:2:Abgabe auf Leerstand: Unterschied zwischen den Versionen

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<question>Nach welcher Zeit nach Neuentstehung einer Wohneinheit soll die Abgabe fällig werden?</question>
<question>Nach welcher Zeit nach Neuentstehung einer Wohneinheit soll die Abgabe fällig werden?</question>
   <proposal1> 3 Monate </proposal1>
   <proposal1> Sofort </proposal1>
   <proposal2> 6 Monate </proposal2>
   <proposal2> 3 Monate </proposal2>
   <proposal3> 1 Jahr </proposal3>
   <proposal3> 6 Monate </proposal3>
   <proposal4> 2 Jahre </proposal4>
   <proposal4> 1 Jahr </proposal4>
   <proposal5> 3 Jahre </proposal5>
   <proposal5> 2 Jahre </proposal5>
   <proposal6> 5 Jahre </proposal6>
   <proposal6> 3 Jahre </proposal6>
  <proposal7> 5 Jahre </proposal7>
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Bei saisonaler Vermietung soll keine Abgabe fällig werden, da die Wohneinheit ja genutzt wird. Durch entsprechende bereits bestehenden Meldepflichten und Abgaben lässt sich die Nutzung der Wohneinheit in dieser Form leicht verifizieren.
Bei saisonaler Vermietung soll keine Abgabe fällig werden, da die Wohneinheit ja genutzt wird. Durch entsprechende bereits bestehenden Meldepflichten und Abgaben lässt sich die Nutzung der Wohneinheit in dieser Form leicht verifizieren.