SC Vorschlag:26:3:Vermögenssteuer SPÖ Modell: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer ein Eigenheim im Wert von bis zu 1,5 Mio. Euro besitzt – und dieses auch tatsächlich selbst im Hauptwohnsitz bewohnt – ist von der Millionärssteuer ausgenommen. Danach gilt ein Freibetrag von 1 Mio. Euro. Vermögen zwischen 1 und 10 Mio. Euro werden mit 0,5 Prozent besteuert, von 10 bis 50 Mio. Euro mit 1 Prozent. Vermögen ab 50 Mio. Euro werden mit 2 Prozent besteuert. Das bringt 5 bis 6 Mrd. Euro im Jahr.<ref>https://www.spoe.at/millionaerssteuern/</ref>
{| class="wikitable"
|+ Steuertarif Millionärsabgabe mit Eigenheimbefreiung
|-
! Bemessungsgrndlage (ohne Eigenheim!) !! Steuersatz
|-
| Bis zu 1 Mio. Euro || 0 %
|-
| 1 Mio. bis 10 Mio. Euro || 0,5 %
|-
| 10 Mio. bis 50 Mio. Euro || 1 %
|-
| Ab 50 Mio. Euro || 2 %
|}
=== Referenzen ===
<referencs /><!---Das Eigenheim ist bis zu einem Wert von 1,5 Mio. Euro ausgenommen. Danach Freibetrag bis 1 Mio. Euro und dann progressive Besteuerung.--->