SC Vorschlag:26:3:Vermögenssteuer SPÖ Modell: Unterschied zwischen den Versionen
create election theme page |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Wer ein Eigenheim im Wert von bis zu 1,5 Mio. Euro besitzt – und dieses auch tatsächlich selbst im Hauptwohnsitz bewohnt – ist von der Millionärssteuer ausgenommen. Danach gilt ein Freibetrag von 1 Mio. Euro. Vermögen zwischen 1 und 10 Mio. Euro werden mit 0,5 Prozent besteuert, von 10 bis 50 Mio. Euro mit 1 Prozent. Vermögen ab 50 Mio. Euro werden mit 2 Prozent besteuert. Das bringt 5 bis 6 Mrd. Euro im Jahr.<ref>https://www.spoe.at/millionaerssteuern/</ref> | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ Steuertarif Millionärsabgabe mit Eigenheimbefreiung | |||
|- | |||
! Bemessungsgrndlage (ohne Eigenheim!) !! Steuersatz | |||
|- | |||
| Bis zu 1 Mio. Euro || 0 % | |||
|- | |||
| 1 Mio. bis 10 Mio. Euro || 0,5 % | |||
|- | |||
| 10 Mio. bis 50 Mio. Euro || 1 % | |||
|- | |||
| Ab 50 Mio. Euro || 2 % | |||
|} | |||
=== Referenzen === | |||
<referencs /><!---Das Eigenheim ist bis zu einem Wert von 1,5 Mio. Euro ausgenommen. Danach Freibetrag bis 1 Mio. Euro und dann progressive Besteuerung.---> |