SC Vorschlag:28:1:Sozialhilfe und Arbeitslosengeld als Absicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Darüber hinaus ist eine Härtefallklausel vorgesehen, die es den Bundesländern erlaubt, im Einzelfall weitere Sachleistungen zuzuerkennen (z.B. für den Ausgleich von Mietzinsrückständen, bei einer kaputten Waschmaschine).<ref>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html</ref> | Darüber hinaus ist eine Härtefallklausel vorgesehen, die es den Bundesländern erlaubt, im Einzelfall weitere Sachleistungen zuzuerkennen (z.B. für den Ausgleich von Mietzinsrückständen, bei einer kaputten Waschmaschine).<ref>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html</ref> | ||
=== Referenzen === | === Referenzen === | ||
<references /><!---Die derzeitige Lösung---> | <references /><!---Die derzeitige Lösung. Rund 1.156 Euro Sozialhilfe als Basisleistung für eine alleinstehende Person.---> |