SC Vorschlag:13:2:Einheitliche Förderung aller erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen mittels des MwSt Satzes: Unterschied zwischen den Versionen
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Dies ist die weiterführende Idee des Vorschlags [[Vorschlag:12:2:Keine Mehrwertsteuer für den Bau von Photovoltaikanlagen|Keine Mehrwertsteuer für den Bau von Photovoltaikanlagen]]. Es geht bei der Förderung für den Bau dieser Anlagen ja darum, um CO2 einzusparen. Daher kann es letztlich nur ineffizient sein, jede dieser Erzeugungsanlagenformen mit verschiedenen Fördermodellen zu fördern. Daher wird hier vorgeschlagen, dass alle erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen den selben Förderungsbedingungen unterliegen. | |||
== Wie wird eine CO2 fokussierte Förderung erreicht? == | |||
Die Idee stammt von dem deutschen Fördermodell für Solarstrom<ref>https://efahrer.chip.de/solaranlagen/keine-mehrwertsteuer-mehr-auf-solaranlagen-das-muessen-sie-wissen_1011017</ref>. Bei diesem wird einfach auf die Mehrwertsteuer verzichtet, wenn eine Photovoltaikanlage unter 30 kW installiert wird. Wenn man nun davon ausgeht, dass aller Marktteilnehmer ihren Strom in gleicher Art und Weise am Strommarkt verkaufen können, dass wäre ein reduzierter MwSt Satz ein fairer Weg, um mehr CO2 neutralen Strom zu produzieren. Der MwSt Satz soll sowohl für die Komponenten und Baustoffe als auch für die Arbeitsleistung für den Bau bzw. Installation der Anlage gelten. | |||
== Warum ist das besser als das bisherige Fördermodell? == | |||
Das derzeitige kleinteilige Modell erinnert an die Zentrale Planwirtschaft vor 1990 in der UDSSR.<ref<https://www.welt.de/geschichte/article155333355/Die-wahren-Ursachen-fuer-den-Untergang-der-Sowjetunion.html</ref>. Dabei hat sich gezeigt, dass auf Dauer vom Staat planwirtschaftliche Eingriffe nicht gegen einen freien Markt (auf westlicher Seite) hat bestehen können. Diese Vielteilige und kleinteilige Förderungspolitik hat einen ähnlichen Charakter. Die Fördermaßnahmen können nie so genau abgestimmt und gezielt sein, wie es der Markt durch ein einheitliches Preissignal ermöglicht. Der Grund ist, dass die Förderrichtlinienersteller bereits im Vorfeld über die Entwicklung genauestens des Marktes bescheid wissen müssten und diese dann präzise in Förderrichtlinien umlegen müssten. Beides ist nicht möglich. | |||
Daher ist es besser ein einheitliches Preissignal zu haben, die Märkte können sich dann darauf sofort und mit hoher Präzision darauf einstellen. Genau dies erlaubt ein geänderter MwSt Satz für die erneuerbaren Stromerzeugungsquellen. | |||
Als Ergebnis werden nur diese Anlagen gebaut, die auch mit dem geänderten MwSt Satz rentabel sind. Dabei ist es egal ob es sich dabei um welche Art der erneuerbaren Energieerzeugung sich handelt. | |||
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