Vorschlag: Unter 16 jährige Personen sollen repräsentativ durch ihre Eltern in das Wahlergebnis mit einfließen: Unterschied zwischen den Versionen
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Es soll also das Wahlrecht von den Eltern bis zum vollendeten 16 Lebensjahr stellvertretend ausgeübt werden. | Es soll also das Wahlrecht von den Eltern bis zum vollendeten 16 Lebensjahr stellvertretend ausgeübt werden. | ||
Im Ergebnis geht es darum, dass die Parteien nun angemessen auf alle Bevölkerungsanteile Rücksicht nehmen werden. Kommt dieses Familienwahlrecht nicht zur Anwendung, sind die jüngeren Bevölkerungsanteile unterrepräsentativ bei den Wahlen vertreten. Somit werden auch die Parteien ihre Wahlprogramme auf den tatsächlichen Wählerkreis abstimmen, was zur Folge hat, dass die jüngeren Bevölkerungsanteile benachteiligt werden. | Im Ergebnis geht es darum, dass die Parteien nun angemessen auf alle Bevölkerungsanteile Rücksicht nehmen werden. Kommt dieses Familienwahlrecht nicht zur Anwendung, sind die jüngeren Bevölkerungsanteile unterrepräsentativ bei den Wahlen vertreten. Somit werden auch die Parteien ihre Wahlprogramme auf den tatsächlichen Wählerkreis abstimmen, was zur Folge hat, dass die jüngeren Bevölkerungsanteile benachteiligt werden. | ||
Der Slogan der von 2017 initiierte der Deutsche Familienverband Kampagne "'''Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt'''" bringt es auf den Punkt. <ref>https://wahlrecht.jetzt/</ref> | Der Slogan der von 2017 initiierte der Deutsche Familienverband Kampagne "'''Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt'''" bringt es auf den Punkt. Auch wenn der deutsche Familienverband das wirkliche wählen der Kinder fordert, und nicht das stellvertretende. Nach diesem Vorschlag hier, soll das Wahlrecht ja stellvertretend ausgeübt werden. <ref>https://wahlrecht.jetzt/</ref> | ||
== Referenzen == | == Referenzen == | ||
<references /><!---Stimmabgabe wie beim Familienwahlrecht vorgeschlagen (jedes Elternteil erhält für jedes Kind 0,5 zusätzliches Stimmgewicht) | <references /><!---Stimmabgabe wie beim Familienwahlrecht vorgeschlagen (jedes Elternteil erhält für jedes Kind 0,5 zusätzliches Stimmgewicht) ---> |
Version vom 25. Juli 2023, 05:45 Uhr
Um unter 16 Jährige auch bei der Wahl mit zu berücksichtigen, können die Eltern repräsentativ für jedes Kind pro Elternteil jeweils eine zusätzliche halbe Stimme erhalten. Die Idee dahinter ist, dass die Eltern im Normalfall das Beste für ihre Kinder wollen. Dies wird auch als Familienwahlrecht bezeichnet [1]. Es soll also das Wahlrecht von den Eltern bis zum vollendeten 16 Lebensjahr stellvertretend ausgeübt werden.
Im Ergebnis geht es darum, dass die Parteien nun angemessen auf alle Bevölkerungsanteile Rücksicht nehmen werden. Kommt dieses Familienwahlrecht nicht zur Anwendung, sind die jüngeren Bevölkerungsanteile unterrepräsentativ bei den Wahlen vertreten. Somit werden auch die Parteien ihre Wahlprogramme auf den tatsächlichen Wählerkreis abstimmen, was zur Folge hat, dass die jüngeren Bevölkerungsanteile benachteiligt werden.
Der Slogan der von 2017 initiierte der Deutsche Familienverband Kampagne "Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt" bringt es auf den Punkt. Auch wenn der deutsche Familienverband das wirkliche wählen der Kinder fordert, und nicht das stellvertretende. Nach diesem Vorschlag hier, soll das Wahlrecht ja stellvertretend ausgeübt werden. [2]