Thema: Ökostromanlagen und Speicher OeMAG Bepreisung: Unterschied zwischen den Versionen

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Für Ökostromanlagen gibt es von der OeMAG gemäß § 41 ÖSG 2012 idgF <ref>https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007386</ref> eine Abnahmemöglichkeit bis 500 kW. Dies ist prinzipiell ein gute Möglichkeit den Strom aus diesen Anlagen zu verkaufen. Es soll hier jedoch diskutiert werden, ob es nicht noch bessere Möglichkeiten eines Tarifs gibt.<!---{"shortDescription":"","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}--->
Für Ökostromanlagen gibt es von der OeMAG gemäß § 41 ÖSG 2012 idgF <ref>https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007386</ref> eine Abnahmemöglichkeit bis 500 kW. Dies ist prinzipiell ein gute Möglichkeit den Strom aus diesen Anlagen zu verkaufen. Es soll hier jedoch diskutiert werden, ob es nicht noch bessere Möglichkeiten eines Tarifs gibt.
== Referenzen ==
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Version vom 13. August 2023, 20:45 Uhr

Für Ökostromanlagen gibt es von der OeMAG gemäß § 41 ÖSG 2012 idgF [1] eine Abnahmemöglichkeit bis 500 kW. Dies ist prinzipiell ein gute Möglichkeit den Strom aus diesen Anlagen zu verkaufen. Es soll hier jedoch diskutiert werden, ob es nicht noch bessere Möglichkeiten eines Tarifs gibt.

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