Vorschlag: Keine Mehrwertsteuer bzw. Negative Steuer für den Bau von Photovoltaikanlagen, dafür keine weiteren Förderungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Steuersatz von 0 % kann als Startpunkt dienen. Sollte sich herausstellen, dass zu viel im Sinne der Planung zur erneuerbaren Energien gebaut wird, dann kann dieser Steuersatz beispielsweise auf 5 oder 10 % erhöht werden. Sollte jedoch zu wendig gebaut werden, kann auch ein negativer Steuersatz (z.B.: -5 oder -10 %) verrechnet werden. Somit kann man auch steuern, wie schnell der Ausbau vorangehen soll. Die oben beschriebenen Vorteile bleiben dabei erhalten. | Der Steuersatz von 0 % kann als Startpunkt dienen. Sollte sich herausstellen, dass zu viel im Sinne der Planung zur erneuerbaren Energien gebaut wird, dann kann dieser Steuersatz beispielsweise auf 5 oder 10 % erhöht werden. Sollte jedoch zu wendig gebaut werden, kann auch ein negativer Steuersatz (z.B.: -5 oder -10 %) verrechnet werden. Somit kann man auch steuern, wie schnell der Ausbau vorangehen soll. Die oben beschriebenen Vorteile bleiben dabei erhalten. | ||
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<question>Welcher Steuersatz soll zur Anwendung kommen?</question> | |||
<proposal1> 0 % </proposal1> | |||
<proposal2> -5 % </proposal2> | |||
<proposal3> -10 % </proposal3> | |||
<proposal4> -15 % </proposal4> | |||
<proposal5> -20 % </proposal5> | |||
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== Referenzen == | == Referenzen == | ||
<references /><!--- | <references /><!---Die Förderung wird durch einen Nullsteuersatz oder auf eine negativen Steuersatz ermöglicht. Weitere Förderungen sind dafür nicht mehr erlaubt.---> |
Aktuelle Version vom 6. Januar 2024, 08:08 Uhr
Derzeit gibt es verschiedene Photovoltaikförderungen mit teilweise genau einzuhaltenden Fördercall Terminen, da sonst die Fördergelder bereits vergeben sind. Beispiele dazu sind die OeMAG Förderung [1], die Grazer Balkonkraftwerk Förderung [2], oder die Stromspeicherföderung in Kärnten [3].
Durch diese Art der Förderung entstehen drei Probleme:
- Durch die Fördercall Termine (Bsp.: OeMag) wird der Bau von Anlagen hinausgezögert. Erstens, weil jeweils auf die Fördercall Termine gewartet werden muss anstatt die Anlage direkt errichten zu können. Zweitens, ist nach bisheriger Erfahrung dieser Fördertopf oft schon nach Minuten ausgeschöpft. Diejenigen, welche nicht zum Zug kommen, müssen wieder auf den nächsten Termin warten. Insgesamt wird dann im wesentlichen auch nur so viel gebaut, soweit der Fördertopf reicht, und nicht wie viel wirklich gebaut werden könnte.
- Auf Seiten der Personen welche eine Anlage errichten wollen entstehen erhebliche Aufwände für die verschiedenen Förderungen die Unterlagen einzureichen. Auf Seiten der Behörden diese wiederum zu Prüfen.
- Fördergelder sind letzten Endes, Gelder die von der Allgemeinheit kommen. Mit ihnen sollte also so sparsam wie möglich umgegangen werden, um die Ziele zu erreichen. Hierbei ist es eher ungünstig zu versuchen über kleinteilige Förderungen dies zu erreichen. Der Grund ist, dass der Markt sich an den Rahmenbedingungen orientiert. Das bedeutet, dass die Optimierung hin zu den Förderungen erfolgt und nicht zu dem eigentlichen Ziel der CO2 Reduktion.
Die einfache Lösung zur CO2 Reduktion
Für alle Komponenten von Photovoltaikanlagen (Solarzellen, Wechselrichter, Speicher,...) und auch die Installation soll statt den Förderungen die Mehrwertsteuer auf 0 % gesenkt werden. Dieser Vorschlag wurde vom deutschen Modell übernommen. [4].
Die Vorteile:
- Keine Einschränkung wann und in welcher Form die Photovoltaikanlage gebaut wird: Jede(r) der Baut, kann die Anlage auf die lokalen Gegebenheiten optimieren, und muss sich nicht den Fördergrenzen bzw. -Richtlinien unterordnen.
- Sparsamer Umgang mit Fördergeldern: Die Steuererleichterung ist auch eine Förderung, und somit auch Kosten für die Allgemeinheit. Jedoch ist für den Förderbetrag eine optimal hohe Ausbeute an CO2 Reduktion zu erwarten, da nur jene bauen, für jene sich ein Bau auch unter den jetzigen Rahmenbedingungen auch lohnt. Projekte, bei denen bis zu 70 % gefördert werden [5] gibt es dann nicht.
- Kaum Bürokratie: Steuersetze müssen auf Produkte und Dienstleistungen ja ohnehin erhoben werden. Hier gilt dann halt ein 0 % Steuersatz. Auf Seiten der Errichter solcher Anlagen und auch auf Seiten der Behörden sind keine weiteren bürokratischen Aufwendungen notwendig.
Weitere Optimierung
Der Steuersatz von 0 % kann als Startpunkt dienen. Sollte sich herausstellen, dass zu viel im Sinne der Planung zur erneuerbaren Energien gebaut wird, dann kann dieser Steuersatz beispielsweise auf 5 oder 10 % erhöht werden. Sollte jedoch zu wendig gebaut werden, kann auch ein negativer Steuersatz (z.B.: -5 oder -10 %) verrechnet werden. Somit kann man auch steuern, wie schnell der Ausbau vorangehen soll. Die oben beschriebenen Vorteile bleiben dabei erhalten.
Referenzen
- ↑ https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
- ↑ https://www.graz.at/cms/beitrag/10369254/7765198/Photovoltaik_Kleinstanlagen.html
- ↑ https://www.wko.at/branchen/k/gewerbe-handwerk/sanitaer-heizung-lueftung/Alternativenergiefoerderung-2023.pdf
- ↑ https://efahrer.chip.de/solaranlagen/keine-mehrwertsteuer-mehr-auf-solaranlagen-das-muessen-sie-wissen_1011017
- ↑ https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L88