Thema: Hauptauswertung der Abstimmung für Volksabstimmung.at: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Volksabstimmung
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In Österreich ist das Mindestalter für das aktive Wählen auf 16 Jahre festgesetzt. Der Grund liegt darin, dass man ab diesem alter auch strafmündig und erweitert geschäftsfähig ist <ref>https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/beteiligung-und-engagement/waehlen-mit-16.html</ref>. Das Problem dabei ist, dass damit die Personen unter 16 Jahren überhaupt kein Mitspracherecht haben. Bei dieser Plattform wird daher der Weg des Familienwahlrechts <ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Familienwahlrecht</ref> auch mit unterstützt. Dabei geben die Eltern für das Kind die Stimme ab. Die Idee dabei ist, dass die Eltern, im Regelfall, dass Beste für Ihre Kinder wollen und daher auch in diesem Sinne abstimmen. Hier kann jedes Elternteil seine Kinder mit registrieren lassen. Damit erhöht sich dann das Stimmgewicht um 0,5 pro Elternteil und Kind. Damit werden die Kinder mitberücksichtigt, auch wenn diese noch nicht geschäftsfähig sind.
In Österreich ist das Mindestalter für das aktive Wählen auf 16 Jahre festgesetzt. Der Grund liegt darin, dass man ab diesem alter auch strafmündig und erweitert geschäftsfähig ist <ref>https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/beteiligung-und-engagement/waehlen-mit-16.html</ref>. Das Problem dabei ist, dass damit die Personen unter 16 Jahren überhaupt kein Mitspracherecht haben. Bei dieser Plattform wird daher der Weg des Familienwahlrechts <ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Familienwahlrecht</ref> auch mit unterstützt. Dabei geben die Eltern für das Kind die Stimme ab. Die Idee dabei ist, dass die Eltern, im Regelfall, dass Beste für Ihre Kinder wollen und daher auch in diesem Sinne abstimmen. Hier kann jedes Elternteil seine Kinder mit registrieren lassen. Damit erhöht sich dann das Stimmgewicht um 0,5 pro Elternteil und Kind. Damit werden die Kinder mitberücksichtigt, auch wenn diese noch nicht geschäftsfähig sind.
== Quellen ==
== Quellen ==
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2024, 13:46 Uhr

Bei dieser Abstimmung geht es darum, wie die Abstimmungsergebnisse von Volksabstimmung.at ausgewertet werden sollen. Wir können hier gemeinsam entscheiden, inwiefern Nichtösterreicher oder auch Personen unter 16 Jahren (durch eine repräsentative Stimmvergabe) in das Ergebnis einfließen sollen.

Diese Abstimmung betrifft nicht die Gemeindeebene. Diese wird selbst von den Gemeinden festgelegt, welcher Personenkreis miterfasst wird.

Erklärung

Es werden hier alle Personen mit Hauptwohnsitz Österreich erfasst. Das Abstimmungsergebnis wird auf 4 verschiedene Arten Ausgewertet:

  • Österreichische Staatsbürger über 16 Jahre
  • Österreichische Staatsbürger gesamt
  • Mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldete Personen über 16 Jahre
  • Mit Hauptwohnsitz Österreich gesamt

Es soll hier ermittelt werden, welche der Auswertungen als Hauptauswertung verwendet werden soll.

Erfassung der Personen mit Hauptwohnsitz Österreich

Diese Diskussions- und Abstimmungsplattform soll es ermöglichen, dass alle in Österreich lebenden Personen sich beteiligen können. Daher ist das Anmeldekriterium, der Wohnsitz und nicht die Staatsbürgerschaft. Generell geht der Trend auch nicht Staatsbürger an dem Wahlprozess zu beteiligen. Beispielsweise sind in Österreich bei Gemeinderatswahlen auch 'Nicht österreichische EU-BürgerInnen' zugelassen [1].

Stimmt man hier für nur österreichische Staatsbürger, dann ist das eine eher exklusive nationalistische Sichtweise. Auch gibt man damit der Politik das Zeichen, dass auch bei Wahlen kein Änderungsbedarf besteht. Hingegen stimmt man dafür das auch nicht österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich mit einbezogen werden sollen, dann entspricht dies eher dem inklusiven Nationalismus.

Erfassung aller Bürger, nicht nur über 16 Jahre

In Österreich ist das Mindestalter für das aktive Wählen auf 16 Jahre festgesetzt. Der Grund liegt darin, dass man ab diesem alter auch strafmündig und erweitert geschäftsfähig ist [2]. Das Problem dabei ist, dass damit die Personen unter 16 Jahren überhaupt kein Mitspracherecht haben. Bei dieser Plattform wird daher der Weg des Familienwahlrechts [3] auch mit unterstützt. Dabei geben die Eltern für das Kind die Stimme ab. Die Idee dabei ist, dass die Eltern, im Regelfall, dass Beste für Ihre Kinder wollen und daher auch in diesem Sinne abstimmen. Hier kann jedes Elternteil seine Kinder mit registrieren lassen. Damit erhöht sich dann das Stimmgewicht um 0,5 pro Elternteil und Kind. Damit werden die Kinder mitberücksichtigt, auch wenn diese noch nicht geschäftsfähig sind.

Quellen

Dynamic Facilitation

Sie können hier einfach nach der Aufteilung des dynamic facilitation Verfahrens informationen zum Thema eingeben.

Mehr dazu

Herausforderungen / Fragen

Lösungen / Ideen

Bedenken / Einwände

Informationen / Sichtweisen

Stimmungsbild

Bewerten Sie die Vorschläge, dadurch können die Vorschlagseigner besser Ihre Vorschläge optimieren. Es wird dadurch auch festgelegt, welche Vorschläge zur Abstimmung gelangen.

Mehr dazu

Thema:
Dieser Vorschlag erlaubt es Nichtösterreichern, welche hier den Hauptwohnsitz haben auch mitbestimmen. Mittels einer Unterabstimmmung wird ermittelt, ab wann eine Teilhabe möglich sein soll.
Entspricht der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Wahlen (mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen).
Es werden alle Stimmen erfasst, auch der nicht Österreicher (für eine festgelegte Zeit muss der Hauptwohnsitz in Österreich liegen). Die Kinder werden repräsentativ miterfasst.
Es werden nur österreichische Staatsbürger für die Stimmenzählung erfasst. Die Kinder werden repräsentativ mit berücksichtigt.
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