Thema: Zu welchem Grad sollen nicht österreichische Staatsbürger bei den Wahlen teilnehmen dürfen.: Unterschied zwischen den Versionen
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Derzeit sind mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen zugelassen. Hier soll geklärt werden ob und in welchen Maße eine Erweiterung des Wählerkreises durchgeführt werden soll.<!---{"shortDescription":"In \u00d6sterreich leben zu einem nicht unerheblichen Ma\u00df nicht \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrger. Sollen diese sich auch am politischen Wahlprozess teilnehmen d\u00fcrfen?","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}---> | Derzeit sind mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen zugelassen. Hier soll geklärt werden ob und in welchen Maße eine Erweiterung des Wählerkreises durchgeführt werden soll.<!---{"shortDescription":"In \u00d6sterreich leben zu einem nicht unerheblichen Ma\u00df nicht \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrger. Sollen diese sich auch am politischen Wahlprozess teilnehmen d\u00fcrfen?","image":"W\u00e4hlen_nicht_staatsb\u00fcrger.jpg","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}---> |
Aktuelle Version vom 5. Juli 2024, 15:26 Uhr
Derzeit sind mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen zugelassen. Hier soll geklärt werden ob und in welchen Maße eine Erweiterung des Wählerkreises durchgeführt werden soll.