Vorschlag: Sozialhilfe und Arbeitslosengeld als Absicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die soziale Absicherung erfolgt derzeit über Sozialhilfe und über das Arbeitslosengeld.
 
=== Arbeitslosengeld ===
Der Grundbetrag des täglichen Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens. Hinzu können noch Familienzuschläge, Ergänzungsbetrag und Schulungszuschlag kommen.<ref>https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/unterstuetzungen_bzw_beihilfen_fuer_arbeitsuchende_sowie_arbeitgeber/1/1/Seite.3610013.html</ref>
=== Sozialhilfe ===
Die Basisleistung (Bemessungsgrundlage) für eine alleinlebende Person beträgt im Jahr 2024 maximal rund 1.156 Euro. Die Länder haben nach dem neuen Grundsatzgesetz die Möglichkeit, diese Leistung um 30 Prozent (rund 347 Euro) auf rund 1.503 Euro für die Deckung der Wohnkosten zu erhöhen.
 
Darüber hinaus ist eine Härtefallklausel vorgesehen, die es den Bundesländern erlaubt, im Einzelfall weitere Sachleistungen zuzuerkennen (z.B. für den Ausgleich von Mietzinsrückständen, bei einer kaputten Waschmaschine).<ref>https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html</ref>
=== Referenzen ===
<references /><!---Die derzeitige Lösung--->

Version vom 15. Juli 2024, 20:12 Uhr

Die soziale Absicherung erfolgt derzeit über Sozialhilfe und über das Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld

Der Grundbetrag des täglichen Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens. Hinzu können noch Familienzuschläge, Ergänzungsbetrag und Schulungszuschlag kommen.[1]

Sozialhilfe

Die Basisleistung (Bemessungsgrundlage) für eine alleinlebende Person beträgt im Jahr 2024 maximal rund 1.156 Euro. Die Länder haben nach dem neuen Grundsatzgesetz die Möglichkeit, diese Leistung um 30 Prozent (rund 347 Euro) auf rund 1.503 Euro für die Deckung der Wohnkosten zu erhöhen.

Darüber hinaus ist eine Härtefallklausel vorgesehen, die es den Bundesländern erlaubt, im Einzelfall weitere Sachleistungen zuzuerkennen (z.B. für den Ausgleich von Mietzinsrückständen, bei einer kaputten Waschmaschine).[2]

Referenzen

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Thema:
Die derzeitige Lösung. Rund 1.156 Euro Sozialhilfe als Basisleistung für eine alleinstehende Person.

Passiv bzw. Nulllösung: Die derzeitige Situation wenn nichts anderes entschieden wird.

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14 x 1200€ für Erwachsene. Bis 16 Jahre 14 x 800 €
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