Es dürfen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen Teilnehmen. Eine Ausnahme bilden die Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen. Hier dürfen auch EU-Bürger teilnehmen.[1] Diese Regelung wurde aufgrund von EU Vorgaben so eingeführt.[2]
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