Vorschlag: Unter 16 jährige Personen sollen repräsentativ durch ihre Eltern in das Wahlergebnis mit einfließen

Aus Volksabstimmung

Um unter 16 Jährige auch bei der Wahl mit zu berücksichtigen, können die Eltern repräsentativ für jedes Kind pro Elternteil jeweils eine zusätzliche halbe Stimme erhalten. Die Idee dahinter ist, dass die Eltern im Normalfall das Beste für ihre Kinder wollen. Dies wird auch als Familienwahlrecht bezeichnet [1]. Es soll also das Wahlrecht von den Eltern bis zum vollendeten 16 Lebensjahr stellvertretend ausgeübt werden.

Im Ergebnis geht es darum, dass die Parteien nun angemessen auf alle Bevölkerungsanteile Rücksicht nehmen werden. Kommt dieses Familienwahlrecht nicht zur Anwendung, sind die jüngeren Bevölkerungsanteile unterrepräsentativ bei den Wahlen vertreten. Somit werden auch die Parteien ihre Wahlprogramme auf den tatsächlichen Wählerkreis abstimmen, was zur Folge hat, dass die jüngeren Bevölkerungsanteile benachteiligt werden.

Der Slogan der von 2017 initiierte der Deutsche Familienverband Kampagne "Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt" bringt es auf den Punkt. [2]

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Thema:
Die bisherige Regelung bei Wahlen, dass unter 16 Jährige nicht mit berücksichtigt werden soll so beibehalten werden. Kein Änderungsbedarf.

Passiv bzw. Nulllösung: Die derzeitige Situation wenn nichts anderes entschieden wird.

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Unter 16 jährige Personen sollen repräsentativ durch ihre Eltern in das Wahlergebnis mit einfließen
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