Vorschlag: Abrechnung nach dem stündlichen Stromtarif

Aus Volksabstimmung

Die Erzeugung von Ökostrom ist bedingt dadurch dass von fluktuierenden Energiequellen in Strom gewandelt wird schlecht für die Netzstabilität. Z.B.: kann bei Photovoltaik mal die Sonne scheinen und viel produziert werden, oder bei schlechten Wetter gar nichts. Solange der Anteil dieser stark fluktuierender Stromquellen nur einen kleinen Anteil an der gesamten Stromproduktion einnimmt ist dies kein Problem. Die Zielsetzung im Sinne des Klimaschutzes ist jedoch gerade diese Energiequellen immer mehr zur Energieversorgung Österreichs zu nutzen. Dabei soll nicht nur der Strom aus diesen Energiequellen gespeist werden, sondern in Zukunft auch Öl und Gas ersetzten. Dies bedeutet das der überwiegende Anteil der Energie aus diesen stark fluktuierenden Energiequellen kommen soll.

Die Idee besteht nun darin, dass der Strompreis nicht wie bisher quartalsweise festgelegt wird, sondern stündlich nach Marktpreisen verrechnet wird. Es geht darum vom Markt einen Anreiz zu schaffen, den Strom auch in den genau benötigten Zeiten zu liefern. Beispielsweise können Solaranlagen mit Speicher, den Strom gezielt erst zu den ertragreichen Abendstunden einspeisen und den Speicher leeren. Um dann am nächsten Tag mit den Strom aus der Photovoltaikanlage wieder Laden, weil der Strom tagsüber günstiger ist.

Dieses Optimierungspotential verschenkt man, wenn wie bisher quartalsweise der Strom verrechnet wurde.

Auch Ankauf zu stündlichen Marktpreisen möglich machen

Dies hier ist noch eine weitere optionale Variante. Genauso wie der Stromverkauf, sollte es auch die Möglichkeit des Strombezugs geben. Hierbei sollte genauso wie bei dem Stromankauf der OeAMG dieser nicht gewinnorientiert, sondern nur die erforderlichen Verwaltungsaufwende beaufschlagt werden. Dadurch wäre es dann möglich, beispielsweise Photovoltaikanlagen mit Speicher weiter zu optimieren in dem Sinn, dass diese beispielsweise den Strom in der Nacht beziehen, um den Speicher aufzuladen, um diesen dann zu Spitzenzeiten wieder zu verkaufen. eine Win-Win Situation. Die Anlage wird rentabler und es wird gleichzeitig etwas zum Netzausgleich beigetragen.

Eine weiteres Anwendungsbeispiel wäre ein rückspeisefähiges Elektro Fahrzeug. Kauft jemand so ein Fahrzeug, so könnte er einen Teil dieser Investition dadurch zurückgewinnen, indem er den Speicher des Automobils nutzt um diesen in der Nacht mit billigem Strom zu laden und ihn dann wieder (teilweise) zu Spitzenzeiten mit einem erhöhten Tarif wieder rückspeist.

Ankauf von Strom zum stündlichen Großhandelspreis ermöglichen?

Das ist ein Unterabstimmungsfeld. Hier werden die Details des Vorschlags über Ihre Bewertungen festgelegt.

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Extrem kurzfristige Energiemengenänderung

Mit der stündlichen Abrechnung können die Leistungsspitzen über den Tag ausgeglichen werden. Es treten jedoch durch Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen extrem kurzfristige Lastwechsel auf (die Windböe ist vorbei, die Wolken gehen über die Photovoltaikanlage, ...). Bisher haben große Kraftwerke mit der hohen Massenträgheit diese Schwankungen auch ausgleichen können. Da in Zukunft ja nicht nur der Strom CO2 neutral produziert werden soll, sondern auch Energiequellen wie Öl und Gas ersetzt werden sollen, wird in Zukunft der weitaus überwiegende Teil nicht diese gewünschte Eigenschaft von sich aus haben. Daher sollte der Gesetzgeber sich darum kümmern, dass auch Batteriespeicher und Hybridwechselrichter diese Eigenschaften (softwaretechnisch) simulieren können. Das beispielsweise bei geringfügigen Frequenzabfall die Leistung sich erhöht.[1] Oder das bei hoher Netzspannung die Einspeiseleistung reduziert.

Diese Eigenschaften der Speicher werden noch nicht 2024 oder 2025 benötigt werden, jedoch sollte jetzt damit begonnen werden an internationalen Standards zu arbeiten (falls dies noch nicht der Fall ist), um dann den Herstellen entsprechend Zeit zu geben um diese Eigenschaften in Ihre Produkte zu integrieren. In der Folge sollen natürlich auch nur diese Wechselrichter in die TOR Liste kommen.[2]

Kurzfristigeres Intervall als eine Stunde

Der Vorschlag hier bezieht sich auf ein Stundenintervall, weil die technische Machbarkeit dafür gegeben ist. Die Energie Steiermark Natur unter der Marke smart ENERGY bietet bereits diese Tarife an.[3] (Gewinnorientiert und nicht wir hier vorgeschlagen nur mit Verwaltungsaufwand). Noch besser wäre es kurzfristigere Inervalle zu haben (z.B. 1/4h oder Minute). Nicht nur um noch besser eine Marktorientierte Optimierung zu erhalten, sondern auch um die sonst genau zu den Stündlichen Zeitpunkten der Zu- und Abschaltung entstehenden Leistungsschwankungen entgegenzuwirken.

Referenzen

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Thema:
Abrechnung nach dem stündlichen Stromtarif

Passiv bzw. Nulllösung: Die derzeitige Situation wenn nichts anderes entschieden wird.

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