Vorschlag: Sozialhilfe und Arbeitslosengeld als Absicherung
Die soziale Absicherung erfolgt derzeit über Sozialhilfe und über das Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld
Der Grundbetrag des täglichen Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens. Hinzu können noch Familienzuschläge, Ergänzungsbetrag und Schulungszuschlag kommen.[1]
Sozialhilfe
Die Basisleistung (Bemessungsgrundlage) für eine alleinlebende Person beträgt im Jahr 2024 maximal rund 1.156 Euro. Die Länder haben nach dem neuen Grundsatzgesetz die Möglichkeit, diese Leistung um 30 Prozent (rund 347 Euro) auf rund 1.503 Euro für die Deckung der Wohnkosten zu erhöhen.
Darüber hinaus ist eine Härtefallklausel vorgesehen, die es den Bundesländern erlaubt, im Einzelfall weitere Sachleistungen zuzuerkennen (z.B. für den Ausgleich von Mietzinsrückständen, bei einer kaputten Waschmaschine).[2]