Vorschlag: Einheitliche Förderung aller erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen mittels des MwSt Satzes

Aus Volksabstimmung

Dies ist die weiterführende Idee des Vorschlags Keine Mehrwertsteuer für den Bau von Photovoltaikanlagen. Es geht bei der Förderung für den Bau dieser Anlagen ja darum, um CO2 einzusparen. Daher kann es letztlich nur ineffizient sein, jede dieser Erzeugungsanlagenformen mit verschiedenen Fördermodellen zu fördern. Daher wird hier vorgeschlagen, dass alle erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen (Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, Photovoltaik) den selben Förderungsbedingungen unterliegen.

Wie wird eine CO2 fokussierte Förderung erreicht?

Die Idee stammt von dem deutschen Fördermodell für Solarstrom[1]. Bei diesem wird einfach auf die Mehrwertsteuer verzichtet, wenn eine Photovoltaikanlage unter 30 kW installiert wird. Wenn man nun davon ausgeht, dass aller Marktteilnehmer ihren Strom in gleicher Art und Weise am Strommarkt verkaufen können, dass wäre ein reduzierter MwSt Satz ein fairer Weg, um mehr CO2 neutralen Strom zu produzieren. Der MwSt Satz soll sowohl für die Komponenten und Baustoffe als auch für die Arbeitsleistung für den Bau bzw. Installation der Anlage gelten.

Warum ist das besser als das bisherige Fördermodell?

Das derzeitige kleinteilige Modell erinnert an die Zentrale Planwirtschaft vor 1990 in der UDSSR.<ref<https://www.welt.de/geschichte/article155333355/Die-wahren-Ursachen-fuer-den-Untergang-der-Sowjetunion.html</ref>. Dabei hat sich gezeigt, dass auf Dauer vom Staat planwirtschaftliche Eingriffe nicht gegen einen freien Markt (auf westlicher Seite) hat bestehen können. Diese Vielteilige und kleinteilige Förderungspolitik hat einen ähnlichen Charakter. Die Fördermaßnahmen können nie so genau abgestimmt und gezielt sein, wie es der Markt durch ein einheitliches Preissignal ermöglicht. Der Grund ist, dass die Förderrichtlinienersteller bereits im Vorfeld über die Entwicklung genauestens des Marktes bescheid wissen müssten und diese dann präzise in Förderrichtlinien umlegen müssten. Beides ist nicht möglich. Daher ist es besser ein einheitliches Preissignal zu haben, die Märkte können sich dann darauf sofort und mit hoher Präzision darauf einstellen. Genau dies erlaubt ein geänderter MwSt Satz für die erneuerbaren Stromerzeugungsquellen. Als Ergebnis werden nur diese Anlagen gebaut, die auch mit dem geänderten MwSt Satz rentabel sind. Dabei ist es egal um welche Art der erneuerbaren Energieerzeugung sich handelt.

Es sollte auch das Ziel sein, dass mit möglichst sparsamen Mitteln diese CO2 reduktionsziele Erreicht werden, Da die Fördergelder ja von der Allgemeinheit bezahlt werden. Natürlich ist ein MwSt Satz von z.B.: 0 % auch eine Förderung und damit ein Kostenfaktor für die Allgemeinheit, nur in diesem Fall werden die Mittel viel zielsicherer dafür genutzt um eine hohe CO2 Reduktion zu bewirken.

Ein weiterer Vorteil ist es zu einer Kosteneinsparung bei der Bürokratie kommt. Nämlich sowohl für die Personen die eine Erzeugungsanlage erstellen wollen, als auch für den Staat. Denn es sind keine Förderansuchen mehr zu erstellen und zu bearbeiten. Lediglich ein anderer Steuersatz muss auf entsprechende Produkte und Arbeits- und Dienstleistungen verrechnet werden.

Warum ist es wichtig, dass wir ein effizientes Fördermodell verfolgen?

Österreich wird mit seinen 0,22% Treibhausgas Ausstoß [2], auch wenn dieser auf Null reduziert nicht signifikant das Klima ändern. Was jedoch Österreich schon sein kann ist entweder eine Vorreiterrolle einzunehmen oder ein Negativbeispiel zu sein.

Gelingt es Österreich den Wohlstand gut zu halten, bei einer gleichzeitigen Erfolgsbilanz bei der Klimagasreduktion, so kann es für andere Länder den Weg für die Reduktion von CO2 aufzeigen. Gehen wir jedoch den Weg, z.B.: diese Förderungen ineffizient zu gestalten und machen dadurch unsere Märkte inneffizient, so können wir andere Länder sogar davor abhalten in den Klimaschutz zu investieren. Wir könnten daher im Extremfall daher sogar für mehr CO2 Ausstoß die Ursache sein, wenn sich andere große Länder den durch eine ineffiziente Förderungspolitik verursachten Wohlstandsverlust nicht auch selbst antun wollen.

Steuerung der Geschwindigkeit des Ausbaus erneuerbarer Stromproduktion

Als Start könnte ein MwSt Satz von 0 % dienen. Zeigt sich, dass die Investitionstätigkeit zu hoch ist, dann kann der Steuersatz erhöht werden. Zeigt sich andererseits, dass nicht die gewünschte Geschwindigkeit beim Ausbau von erneuerbarer Stromerzeugung erreicht wird, dann könnte dieser Steuersatz auch negativ sein (z.B.: -5 oder - 10 %). Somit kann man einfach über eine Eingriffsquelle die Geschwindigkeit des Umbaus und Ausbaus der erneuerbaren Energieerzeugen steuern.

Referenzen

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Thema:

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