Vorschlag: Mit Hauptwohnsitz Österreich gesamt

Es können auch nicht Österreicher an den Entscheidungen Teilnehmen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Österreich ist. Ob dies gleich nach Meldung des Hauptwohnsitzes Möglich ist, oder erst nach einer bestimmten Zeit wird in Mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldete Personen über 16 Jahre bestimmt.

Die Kinder werden dabei repräsentativ durch ein erhöhtes Stimmgewicht der Eltern vertreten.

Stimmungsbild

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Thema:
Dieser Vorschlag erlaubt es Nichtösterreichern, welche hier den Hauptwohnsitz haben auch mitbestimmen. Mittels einer Unterabstimmmung wird ermittelt, ab wann eine Teilhabe möglich sein soll.
Entspricht der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Wahlen (mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen).
Mit Hauptwohnsitz Österreich gesamt
Es werden alle Stimmen erfasst, auch der nicht Österreicher (für eine festgelegte Zeit muss der Hauptwohnsitz in Österreich liegen). Die Kinder werden repräsentativ miterfasst.
Es werden nur österreichische Staatsbürger für die Stimmenzählung erfasst. Die Kinder werden repräsentativ mit berücksichtigt.
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