Vorschlag: Österreichische Staatsbürger über 16 Jahre
Dieser Vorschlag entspricht der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Wahlen. Eine Ausnahme bilden die Gemeinderatswahlen, denn hier dürfen auch EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich mit wählen.
Diese Abstimmung betrifft alle Bereiche außer der Gemeindeebene, denn diese wird hier durch eine eigene Auswahl durch die Gemeinden selbst bestimmt.