Vorschlag: Nur österreichische Staatsbürger sollen teilnehmen dürfen

Aus Volksabstimmung
Version vom 11. August 2023, 12:22 Uhr von Frank S (Diskussion | Beiträge)
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Es dürfen nur österreichische Staatsbürger bei den Wahlen Teilnehmen. Eine Ausnahme bilden die Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen. Hier dürfen auch EU-Bürger teilnehmen.[1] Diese Regelung wurde aufgrund von EU Vorgaben so eingeführt.[2]

Referenzen

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Thema:
Nur österreichische Staatsbürger sollen teilnehmen dürfen
Nur österreichische Staatsbürger mit der Ausnahme für Gemeinderatswahlen, Bezirksvertreterwahlen und Europawahlen (Hier dürfen EU-Bürger teilnehmen) dürfen bei den Wahlen teilnehmen.

Passiv bzw. Nulllösung: Die derzeitige Situation wenn nichts anderes entschieden wird.

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Nicht östereichische Staatsbürger sollen sofort, oder nach einer bestimmten Zeit in Österreich wählen dürfen, wenn sie mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet sind.
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