Vorschlag: Entlastung in Abhängigkeit der Wirtschaftsstärke der Entwicklungsländer
Das Entwicklungsländer, welche teilweise noch nicht mal die Nahrungsmittelversorgung für die Bevölkerung sicher stellen können, im gleichen Maße sich an den Klimagasreduktionen beteiligen müssen, währe unverhältnismäßig. Eine Regelung jedoch, dass ab einem bestimmten Schwellwert (z.B. des Pro Person Bruttoinlandsprodukts) von Null auf volle Verpflichtung geht ist jedoch auch nicht ideal, da Länder denen es schon relativ gut geht, sich gar nicht beteiligen müssten. Zudem stehen die Länder mit ihren Produkten in Konkurrenz zueinander. Wenn ein Land diese Schwelle gerade überschreitet und das Nachbarland nicht, kommt es dadurch zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen.
Vorschlag
Die Entlastung der teilnehmenden Entwicklungsländer erfolgt durch eine Reduktion der zu einzuhebenden Klimagassteuern. Die Einfuhrzölle bleiben allerdings auf der gleichen Höhe, wie auch die entwickelten Länder. Der Grund dafür liegt, dass sonst leicht Produkte und Zwischenprodukte über die Entwicklungsländer leicht in die entwickelten Länder geschleust werden könnten. Das macht die Überprüfung und notwendige Nachvollziehbarkeit aufwendig und schwierig. Gilt jedoch der gleiche Zoll für die teilnehmenden Länder, dann bringt es den nicht teilnehmenden Ländern keinen Vorteil, ihre Produkte über die Entwicklungsländer zu schleusen.