Vorschlag: Entlastung in Abhängigkeit der Wirtschaftsstärke der Entwicklungsländer

Aus Volksabstimmung

Das Entwicklungsländer, welche teilweise noch nicht mal die Nahrungsmittelversorgung für die Bevölkerung sicher stellen können, im gleichen Maße sich an den Klimagasreduktionen beteiligen müssen, währe unverhältnismäßig. Eine Regelung jedoch, dass ab einem bestimmten Schwellwert (z.B. des Pro Person Bruttoinlandsprodukts) von Null auf volle Verpflichtung geht ist jedoch auch nicht ideal, da Länder denen es schon relativ gut geht, sich gar nicht beteiligen müssten. Zudem stehen die Länder mit ihren Produkten in Konkurrenz zueinander. Wenn ein Land diese Schwelle gerade überschreitet und das Nachbarland nicht, kommt es dadurch zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen.

Vorschlag

Die Entlastung der teilnehmenden Entwicklungsländer erfolgt durch eine Reduktion der zu einzuhebenden Klimagassteuern. Die Einfuhrzölle bleiben allerdings auf der gleichen Höhe, wie auch die entwickelten Länder. Der Grund dafür liegt, dass sonst leicht Produkte und Zwischenprodukte über die Entwicklungsländer leicht in die entwickelten Länder geschleust werden könnten. Das macht die Überprüfung und notwendige Nachvollziehbarkeit aufwendig und schwierig. Gilt jedoch der gleiche Zoll für die teilnehmenden Länder, dann bringt es den nicht teilnehmenden Ländern keinen Vorteil, ihre Produkte über die Entwicklungsländer zu schleusen.

Ausgestaltungsmöglichkeiten

Datei:Steursatz Möglichkeiten.png
Abbildung2:

Wie dieser Übergang der Klimasteuern zum entwickelten Land geschehen kann, gibt es eine große Menge an Möglichkeiten. In Abbildung 1 sind einige grundsätzliche dargestellt:

  • Linear: Es besteht eine lineare Abhängigkeit. Je besser es einem Land geht, soll direkt lineare widerspiegeln wie viel es an Steuern (gerechnet vom im Klimaclub vereinbarten Steuersatz) es einzuheben hat, um ein Mitglied im Klimaclub zu sein.
  • 1- e ^-x: Die Entwicklungsländer müssen immer steuern auf Klimagase einheben, der Steuersatz nähert sich mit zunehmenden Wohlstand an die der entwickelten Länder an.
  • 1- e ^-x mit Schwellwert: Das Selbe wie 1- e ^-x, jedoch ab einem bestimmten Schwellwert des Wohlstands werden 100 % der Steuern eingehoben.
  • S-Kurve: Die Armen Länder müssen zuerst sehr wenig Steuer beaufschlagen. Das geht dann in eine Phase über, bei dem die Steuerbeaufschlagung ansteigt, um dann sich den entwickelten Ländern anzunähern.
  • S-Kurve mit Schwellwert: Das Selbe wie die S-Kurve, jedoch ab einem bestimmten Schwellwert werden 100 % der Steuern eigehoben.
Stimmungsbild

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Mehr dazu

Thema:
Ab eines bestimmten Pro-Kopf-Einkommen für ein Land werden die Verpflichtungen für eine Clubmitgliedschaft verpflichtend
Entlastung in Abhängigkeit der Wirtschaftsstärke der Entwicklungsländer
Eine Entlastung soll nicht sprunghaft erfolgen, sondern in Abhängigkeit der Wirtschaftsleistung pro Person in jeweiligen Land. Das sorgt für mehr Gerechtigkeit unter den nicht vollständig entwickelten Ländern.
Die nicht entwickelten Länder sollen im gleichen Maße gefordert sein, sich an der Klimagasreduktion zu beteiligen
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