Vorschlag: Entlastung in Abhängigkeit der Wirtschaftsstärke der Entwicklungsländer
Das Entwicklungsländer, welche teilweise noch nicht mal die Nahrungsmittelversorgung für die Bevölkerung sicher stellen können, im gleichen Maße sich an den Klimagasreduktionen beteiligen müssen, währe unverhältnismäßig. Eine Regelung jedoch, dass ab einem bestimmten Schwellwert (z.B. des Pro Person Bruttoinlandsprodukts) von Null auf volle Verpflichtung geht ist jedoch auch nicht ideal, da Länder denen es schon relativ gut geht, sich gar nicht beteiligen müssten. Zudem stehen die Länder mit ihren Produkten in Konkurrenz zueinander. Wenn ein Land diese Schwelle gerade überschreitet und das Nachbarland nicht, kommt es dadurch zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen.
Vorschlag
Die Entlastung der teilnehmenden Entwicklungsländer erfolgt durch eine Reduktion der zu einzuhebenden Klimagassteuern. Die Einfuhrzölle bleiben allerdings auf der gleichen Höhe, wie auch die entwickelten Länder. Der Grund dafür liegt, dass sonst leicht Produkte und Zwischenprodukte über die Entwicklungsländer leicht in die entwickelten Länder geschleust werden könnten. Das macht die Überprüfung und notwendige Nachvollziehbarkeit aufwendig und schwierig. Gilt jedoch der gleiche Zoll für die teilnehmenden Länder, dann bringt es den nicht teilnehmenden Ländern keinen Vorteil, ihre Produkte über die Entwicklungsländer zu schleusen.
Der Mindeststeuersatz soll dann jährlich an die Wirtschaftsleistung der einzelnen Länder angepasst werden.
Ausgestaltungsmöglichkeiten
Wie dieser Übergang der Klimasteuern zum entwickelten Land geschehen kann, gibt es eine große Menge an Möglichkeiten. In Abbildung 1 sind einige grundsätzliche dargestellt:
- Linear: Es besteht eine lineare Abhängigkeit. Je besser es einem Land geht, soll direkt lineare widerspiegeln wie viel es an Steuern (gerechnet vom im Klimaclub vereinbarten Steuersatz) es einzuheben hat, um ein Mitglied im Klimaclub zu sein.
- 1- e ^-x: Die Entwicklungsländer werden stark ansteigend mit dem Wohlstand den Steuersatz anheben müssen, der Steuersatz nähert sich mit zunehmenden Wohlstand an die der entwickelten Länder an.
- 1- e ^-x mit Schwellwert: Das Selbe wie 1- e ^-x, jedoch ab einem bestimmten Schwellwert des Wohlstands werden 100 % der Steuern eingehoben.
- S-Kurve: Die Armen Länder müssen zuerst sehr wenig Steuer beaufschlagen. Das geht dann in eine Phase über, bei dem die Steuerbeaufschlagung ansteigt, um dann sich den entwickelten Ländern anzunähern.
- S-Kurve mit Schwellwert: Das Selbe wie die S-Kurve, jedoch ab einem bestimmten Schwellwert werden 100 % der Steuern eigehoben.
Die Parameter dieser Abhängigkeit soll dann in einer eigenen Abstimmung erfolgen. Diese soll dann nach Abschluss der grundsätzlichen Abhängigkeitsform erfolgen.