Vorschlag: Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 kW und Beibehaltung der Landes- und Gemeindeförderungen

Aus Volksabstimmung
Version vom 6. Januar 2024, 07:56 Uhr von Frank S (Diskussion | Beiträge) (create election theme page)
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Thema:
Die Förderung wird durch einen Nullsteuersatz oder auf eine negativen Steuersatz ermöglicht. Weitere Förderungen sind dafür nicht mehr erlaubt.
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 kW und Beibehaltung der Landes- und Gemeindeförderungen
Es wird keine Steuer für Photovoltaikanlagen bis 35 kW verrechnet. Die Oemag Förderung entfällt, alle anderen Förderungen bleiben erhalten.

Passiv bzw. Nulllösung: Die derzeitige Situation wenn nichts anderes entschieden wird.

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🏛Der Vorschlag welcher von den Regierungsparteien bzw. von der einbringende(n) Partei(en) umgesetzt werden soll
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