Vorschlag: Bundesrat soll in derzeitiger Form bestehen bleiben
Die zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat, wird nicht direkt vom Volk gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsendet. Die Zusammensetzung des Bundesrats hängt daher vom Stärkeverhältnis der Parteien in den Landtagen der Bundesländer ab.
Die Mitglieder des Bundesrats üben ihre Funktion für die Dauer der Gesetzgebungsperioden des jeweiligen Landtags aus. Die Zusammensetzung des Bundesrats ändert sich also nach jeder Landtagswahl ("partielle Erneuerung"), weshalb es im Bundesrat keine Gesetzgebungsperioden gibt: er tagt seit 1945 permanent.
Die Anzahl der vom Landtag zu wählenden Mitglieder des Bundesrats hängt von der Anzahl der im jeweiligen Bundesland lebenden österreichischen Staatsbürger:innen ab. Das größte Bundesland stellt maximal zwölf Bundesräte bzw. Bundesrätinnen, das kleinste mindestens drei.