Vorschlag: Vorzugstimmen bestimmen wer in den Nationalrat einzieht

Aus Volksabstimmung

Listenerstellung

  1. Die Mitglieder (von ARTIKEL EINS) nominieren im eigenen Ermessen ihre Kandidaten und melden diese für jeden Wahlgang bei EINS ein. Die Kandidaten werden von EINS nach einem vorher gemeinsam festgelegten Modus so gereiht, dass kein Mitglied bevorzugt oder benachteiligt wird.
  2. Es können schon aufgrund der Nominierungen durch die Mitglieder seitens EINS keine geschlechterspezifische Quoten garantiert bzw. festgelegt werden. 100% Frauen, Männer oder Transgender sind z.B. in gleicher Weise möglich und denkbar. Da bezüglich der tatsächlichen Besetzung von Gremien ausschließlich die Wähler mit ihrem Votum das Sagen haben können auch hier keine Quoten garantiert werden.
  3. Jedes Mitglied nominiert pro Wahlgang auch einen Sprecher für seine Kandidatur.
  4. Der durch die Mitglieder gewählte Erstgereihte auf der Kandidatenliste fungiert – ungeachtet zu seiner Zugehörigkeit zu einem bestimmten Mitglied – als Sprecher für sämtliche Kandidaten von EINS und die in ihr vertretenen Mitglieder. Soweit er als Sprecher für EINS tätig ist hat er neutral sämtliche innerhalb von EINS zu einem Thema vertretenen Sichtweisen darzulegen bzw. Vorgehensweisen darzustellen. Die der eigenen Gruppierung kann er klar davon abgegrenzt erläutern.
  5. Ab einer Kandidatur (d.h. spätestens zur Einreichung der Kandidatur bei der jeweiligen Wahlkommission) und bis zur Beendigung politischer Funktionen oder einer erfolglosen Bewerbung hat jeder über EINS nominierte oder gewählte Mandatar eine kurze Beschreibung seiner Person über die Homepage von EINS verfügbar zu halten. Diese hat zwingend die Ausbildung und den beruflichen so-wie politischen Werdegang in Kurzform (den familiären und privaten Bereich in Kurzform optional), ein aktuelles Portraitfoto (ein Monat vor der Kandidatur oder jünger) und zumindest eine bekanntgegebene Erreichbarkeit (Telefon, eMail, Adresse, ...) zu enthalten. Die betreffende Person ist für die Aktualisierung der Informationen selbst verantwortlich.
  6. Jedes Mitglied organisiert – finanziell und in der Methodik - autark seinen Wahlkampf für EINS und forciert dabei insbesondere das eigene – und von den übergeordneten EINS-Aspekten klar zu unterscheidende - Programm bzw. Vorgehensmodell sowie die eigenen Kandidaten im Sinn eines Vorzugsstimmen-Wahlkampfs bei EINS.

Vorgehensweise Wahlauszählung

  1. Die Mitglieder von EINS und insbesondere deren Kandidaten respektieren die Reihung durch die Wähler, deren Entscheidung mittels Vorzugsstimme vollinhaltlich berücksichtigt werden:
  2. Die pro Wahlgang auf die einzelnen Kandidaten entfallenen Vorzugsstimmen werden zuerst pro Mitglied addiert, was den Prozentsatz der auf dieses Mitglied entfallenden Mandate.
  3. Innerhalb der Kandidatenliste des Mitglieds erhalten dann die Personen mit den meisten Vorzugsstimmen die zu vergebenden Mandate. Erzielte Direktmandate bleiben davon natürlich unberührt und stehen dem jeweiligen Kandidaten zu. Ein Stimmenüberhang wird dabei wieder für das jeweilige Mitglied berücksichtigt.
  4. Stimmen für EINS ohne einer dabei vergebenen Vorzugsstimme kommen zwar EINS insgesamt zugute, spielen aber für die Zuordnung erreichter Mandate zu den Mitgliedern und deren Kandidaten keine Rolle.
Stimmungsbild

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Thema:
Vorzugstimmen bestimmen wer in den Nationalrat einzieht

Passiv bzw. Nulllösung: Die derzeitige Situation wenn nichts anderes entschieden wird.

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