Vorschlag: Erwerb und Besitz von Cannabis sind verboten
Verboten sind:
- der Erwerb und der Besitz,
- die Erzeugung, Beförderung, Ein- oder Ausfuhr,
- das Verschaffen (= Weitergabe und Verkauf),
- das Überlassen oder Anbieten,
- der Anbau von Cannabispflanzen, um daraus konsumierbare Cannabisprodukte zu gewinnen.
Das heißt, dass auch das Tauschen, Schenken (lassen), Aufbewahren, Halten und Weiterreichen strafbar ist. Das gilt für jede Menge. Auch die Übergabe eines Joints in einer Runde von Personen – ohne einen Zug zu machen – ist wegen Besitzes oder Überlassung strafbar.[1]
Eigenbedarf
Cannabisbesitz ist illegal und führt daher zur Beschlagnahme, wenn die Polizei etwas findet. Für den Eigenbedarf von Cannabisprodukten gibt es keine Ausnahme von der Strafbarkeit, jedoch ist Eigenbedarf mit einer geringeren Strafe bedroht.[2]
Referenzen
- ↑ https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/cannabis/ (Abgerufen am 11.08.2024)
- ↑ https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/cannabis/ (Abgerufen am 11.08.2024)