Vorschlag: Erwerb und Besitz von Cannabis sind verboten

Aus Volksabstimmung

Verboten sind:

  • der Erwerb und der Besitz,
  • die Erzeugung, Beförderung, Ein- oder Ausfuhr,
  • das Verschaffen (= Weitergabe und Verkauf),
  • das Überlassen oder Anbieten,
  • der Anbau von Cannabispflanzen, um daraus konsumierbare Cannabisprodukte zu gewinnen.

Das heißt, dass auch das Tauschen, Schenken (lassen), Aufbewahren, Halten und Weiterreichen strafbar ist. Das gilt für jede Menge. Auch die Übergabe eines Joints in einer Runde von Personen – ohne einen Zug zu machen – ist wegen Besitzes oder Überlassung strafbar.[1]

Eigenbedarf

Cannabisbesitz ist illegal und führt daher zur Beschlagnahme, wenn die Polizei etwas findet. Für den Eigenbedarf von Cannabisprodukten gibt es keine Ausnahme von der Strafbarkeit, jedoch ist Eigenbedarf mit einer geringeren Strafe bedroht.[2]

Referenzen

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Thema:
Der Anbau von Cannabis soll legalisiert werden mit staatlicher Qualitätskontrolle. Die regionale Wertschöpfung soll gestärkt werden. Der Konsum legalisiert und der Besitz von bis zu 10gTHC pro Person ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sein.
Erwerb und Besitz von Cannabis sind verboten
Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- oder Ausfuhr und Anbau sind verboten. Auch ist der Cannabisbesitz für den Eigenbedarf illegal, wird jedoch mit einer geringeren Strafe bedroht.

Passiv bzw. Nulllösung: Die derzeitige Situation wenn nichts anderes entschieden wird.

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