Vorschlag: Mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldete Personen über 16 Jahre

Aus Volksabstimmung

Viele Personen, auch wenn sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, leben und arbeiten seit vielen Jahren in Österreich. Sie haben daher ihren Lebensmittelpunkt in Österreich. Daher kann es sinnvoll sein, dass diese Personen auch mit in die Entscheidungen eingebunden werden. Zudem fördert es die Integration, da auch diese Personen nun teilhabe an der politischen Gestaltung haben können. Dem gegenüber wird auch gesehen, dass es zu früh sein kann, sofort nach dem Umzug nach Österreich mitbestimmen und mitgestalten zu dürfen. Daher kann mit dieser Unterabstimmung die allgemeine Präferenz ermittelt werden, ab wann ein Mitabstimmen möglich sein soll.

Ab wann sollen Nichtösterreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich, im Volksabstimmungs-werkzeug mit abstimmen dürfen?

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Thema:
Mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldete Personen über 16 Jahre
Dieser Vorschlag erlaubt es Nichtösterreichern, welche hier den Hauptwohnsitz haben auch mitbestimmen. Mittels einer Unterabstimmmung wird ermittelt, ab wann eine Teilhabe möglich sein soll.
Entspricht der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Wahlen (mit Ausnahme der Gemeinderatswahlen).
Es werden alle Stimmen erfasst, auch der nicht Österreicher (für eine festgelegte Zeit muss der Hauptwohnsitz in Österreich liegen). Die Kinder werden repräsentativ miterfasst.
Es werden nur österreichische Staatsbürger für die Stimmenzählung erfasst. Die Kinder werden repräsentativ mit berücksichtigt.
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