Vorschlag: Auswahl durch PROPORTIONAL STAR VOTING Verfahren unter Einbindung der Bevölkerung

Aus Volksabstimmung

Das hier vorgeschlagene Verfahren, bindet die Bevölkerung stark in die Listenerstellung mit ein. Es ermöglicht auch ein faires Wahlergebnis, ohne dass noch durch Reihungsänderungen nach der Wahl das Ergebnis beeinflusst werden müsste. Darüber hinaus, kann dieses Verfahren mit einer hohen Anzahl von Kandidaten und zu vergebenen Listenplätzen umgehen. Das Verwendete Verfahren ist dabei das PROPORTIONAL STAR VOTING [1]. Dieses Verfahren ist dem systemischen konsensieren ähnlich. Es ist besser geeignet, für den Anwendungsfall, dass mehrere Personen ausgewählt werden sollen, weil es schon berücksichtigte Stimmen nicht weiter für die verbleibenden Kandidaten zählt. Somit erhält man ein Ergebnis, welches möglichst viele unterschiedliche Positionen berücksichtigt. Im folgenden wird auch das Wort konsensieren für die gemeinsame Entscheidungsfindung verwendet, da auch wie beim systemischen konsensieren eine skalare Bewertungsmaßstäbe für die einzelnen Optionen verwendet werden.

Personenauswahl

  1. Es wird ein Dokument erstellt, welches jeder Kandidat unterschreiben muss. Dieses Dokument enthält im wesentlichen die Verpflichtung zur Einhaltung des Statuts von ARTIKEL EINS.
  2. Jede Gruppierung/Organisation/Partei die Mitglied von ARTIKEL EINS ist darf mehrere Kandidaten aufstellen Lassen. Die Gruppierung/Organisation/Partei ist entsprechend selbst für die Qualität der Kandidaten verantwortlich und sollte daher diese auch hinsichtlich der Anforderungen selbst prüfen.
  3. Zudem soll es die Möglichkeit auch geben, dass auch Nichtmitglieder von ARTIKEL EINS sich als KandidatInnen bewerben können. Diese müssen natürlich sich auch zur Einhaltung des Statuts von ARTIKEL EINS bekennen (Punkt 1). ARTIKEL EINS stellt eine Kommission auf, welche Prüft, ob die KandidatInnen auch den von ARTIKEL EINS Anforderungen entspricht.

Listenerstellung

Je nachdem, wie viele Kandidaten ermittelt wurden, kann die Listenerstellung ein-, zwei- oder dreistufig erfolgen.

  • Bei unter 30 Kandidaten wird nur eine Bundesparteiliste erstellt.
  • Zwischen 30 und 100 Kandidaten wird eine Bundesparteiliste und eine Landesparteiliste erstellt.
  • Bei mehr als 100 Kandidaten werden Bundesparteiliste, Landesparteiliste und Regionalparteiliste erstellt.

Vorgehen bei mehr als 100 Kandidaten

Es werden im Volkabstimmungs-Werkeug für alle Regionalwahlkreise, bei denen Kandidaten vorliegen Konsensierungen eröffnet. Wobei jeder Kandidat ein Vorschlag ist. Der Kandidat selbst, kann sich und seine Ziele nach dem Einzug in den Nationalrat dort präsentieren.

Nach einer vorgegebenen Zeit wird die Konsensierung abgeschlossen. Die Reihung der der Regionalparteiliste ist somit festgelegt. Jeder Kandidat kann sich jedoch rückreihen lassen, sofern er das möchte (Es gibt Kandidaten, welche nicht direkt an den ersten Stellen gereiht sein möchten, deshalb ist es sinnvoll, dass es diese Möglichkeit der Rückreihung gibt. Der Kandidat selbst bestimmt, wie viele Positionen dieser zurück gereiht wird).

Es wird über für das jeweilige Bundesland Regionalparteilisten-Konsensierungen hinweg eine Akzeptanzreihung vorgenommen. Mit den Kandidaten der höchsten Akzeptanz wird eine neue Konsensierungsliste im Volksabstimmungs-Werkzeug erstellt. Die Längen dieser Liste ist mit der Begrenzung der maximalen Kandidation für die Landesparteiliste begrenzt.

Nun wird ein weiteres Mal durch die Bevölkerung konsensiert und die Landesparteilisten damit festgelegt. Es wird wird dann eine Akzeptanzreihung über alle Landes-konsensierungen erstellt.

Mit den Kandidaten der höchsten Akzeptanz wird eine Bundeskonsensierungsliste erstellt. Auch wiederum, mit einer Anzahl der dem der Maximalanzahl erlaubten Personen für diese Liste erlaubt. Diese wird dann wiederum von der Bevölkerung konsensiert. Damit liegt die Reihung für die Bundesparteiliste vor.

Vorgehen bei weniger als 100 Kandidaten

Bei weniger als dreisig Kandidaten, wird nur nach der Bundesparteiliste konsensiert. Bei mehr als dreisig Kandidaten, wird zuerst nach den Landesparteilisten und dann nach der Bundesparteilsite konsnensiert. Die Reihung für die Liste erfolgt hier wiederum durch den Akzeptanzlevel der Kandidaten.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Um der Bevölkerung genügend Zeit zu geben um ihre Abstimmungen durchzuführen, sollte für jede Konsensierung mindestens 2 Wochen vorgesehen werden. Dies bedeutet, dass der Konsensierungs-start für die Regionalparteiliste mindestens 6 Wochen vor dem Abgabezeitpunt der Listen erfolgen soll.

Spitzenkandidat

Der erst gereihte Kandidat wäre ein sinnvoller Spitzenkandidat, da er ja insgesamt die höchste Akzeptanz aller Teilnehmer hat. Jedoch kommen als Spitzenkandidat noch Aufgaben und Erwartungen bezüglich öffentlicher Auftritte, Diskussionsrunden und ähnliche repräsentative Aufgaben speziell auf den Spitzenkandidaten zu.

Daher wäre auch eine Möglichkeit, den Spitzenkandidaten aus den 5 bestgereihten Kandidaten zu bestimmen. Dabei sollten diese 5 Kandidaten selbst, z.B. mittels systemischen Konsensverfahren den Kandidaten bestimmen, welcher als Spitzenkandidat auftritt.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, dass gar kein dezidierter Spitzenkandidat als solcher auftritt. In diesem Fall könnten durch die ersten Inhaber der ersten 10 Listenplätze selbst bestimmen, ob sie durch eine oder mehrere Personen in der Öffentlichkeit für den Wahlkampf vertreten werden. Es wäre auch nicht zwingend notwendig, dass alle Vertreter dann auch selbst auf der Liste stehen.

Wie wird der Spitzenkandidat ermittelt?

Das ist ein Unterabstimmungsfeld. Hier werden die Details des Vorschlags über Ihre Bewertungen festgelegt.

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Wertung Rang
Der Bundesparteinlistenplatz erste ist der Spitzenkandidat
0%
0/01
Die ersten 5 Listenplätze ermitteln gemeinsam die geeignetste Person, welche als Spitzenkandidat auftritt.
0%
0/02
Die ersten 10 Listenplätze bestimmen gemeinsam eine ob oder mehrere Personen durch welche sie im Wahlkampf nach außen hin vertreten werden.
0%
3
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Der ermittelte Spitzenkandidat tritt dann als Sprecher für sämtliche Kandidaten auf (Also nicht nur für seine Organisation/Partei/Gruppierung).

Wer zieht in den Nationalrat ein

Die Listen wurden durch die Präferenzen der Bevölkerung bereits im Vorfeld festgelegt. Dadurch wird dieses Ergebnis nicht mehr beeinflusst. Es ergibt sich also wie vom Gesetzgeber vorgesehen, das Kandidaten mit den vordersten Listenplätzen einziehen werden, und das auch Kandidaten durch die entsprechenden Vorzugstimmen auch berücksichtigt werden.

Wahlwerbung

Jede Organisation/Partei/Gruppierung wirbt für sich selbst. Sie kann dabei auf Ihre Kanditen verweisen. Dadurch werden die Chancen für die jeweilige Organisation erhöht, dass Ihre Kandidaten auch in den Nationalrat einziehen werden.

Referenzen

Stimmungsbild

Bewerten Sie die Vorschläge, dadurch können die Vorschlagseigner besser Ihre Vorschläge optimieren. Es wird dadurch auch festgelegt, welche Vorschläge zur Abstimmung gelangen.

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Thema:

Passiv bzw. Nulllösung: Die derzeitige Situation wenn nichts anderes entschieden wird.

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Auswahl durch PROPORTIONAL STAR VOTING Verfahren unter Einbindung der Bevölkerung
Verfahren um eine differenzierte Listenerstellung zu ermöglichen.
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