Vorschlag: Besteuerung der Fette und Öle nach dem Omega 6 Gehalt
Die verschiedenen Öle und Fette haben höchst unterschiedliche Omega 6 Anteile. Durch eine Besteuerung abhängig von dem Omega 6 Gehalt, könnte eine insgesamt gesündere Ernährung erreicht werden. In Abbildung 1 sind einige Öle als Beispiel dargestellt.
Ein Teil der Bevölkerung ist sich bereits über die Problematik dieser hohen Omega 6 Anteile bestimmter Ölsorten bewusst. Für Personen, welche sich nicht dafür interessieren oder noch nicht bewusst ist, könnte durch eine Omega 6 abhängige Steuer automatisch dazu motivieren, Öle und Fette mit geringerem Omega 6 Gehalt zu konsumieren.
Auch industriell produzierte Fertiggerichte könnten dann eher Fette mit niedrigerem Omega 6 Gehalt verwenden, weil Produkte mit hohem Omega 6 Anteil entsprechend teurer sein werden. Beispielsweise sind in Österreich praktisch Kartoffelchips fast ausschließlich mit Sonnenblumenöl (ca. 68 % Omega 6 Anteil[1]) erhältlich. Eine Besteuerung des Omega 6 Anteils würde hier voraussichtlich den Wechsel vieler Hersteller auf z.B. Rapsöl (ca. 18 % Omega 6 Anteil [2]) wechseln, da dieses Öl auch günstig und für die Produktion von Kartoffelchips geeignet ist. Deshalb ist es auch, wenn man persönlich auf den Omega 6 Gehalt achtet, trotzdem sinnvoll das insgesamt weniger davon verarbeitet wird. Zudem ist zu erwarten, dass sich diese Besteuerung im Ergebnis auch positiv auf den Krankenkassenkosten auswirkt, da die Bevölkerung so automatisch gesünder lebt.
Wie soll die Steuer konkret aussehen
Auf Lebensmittel besteht in Österreich ein Steuersatz von 10 %. Die Idee besteht nun darin diese Besteuerung direkt abhängig vom Omega 6 Gehalt zu machen. Wird beispielsweise jedes Prozent an Omega 6 mit 1 % besteuert, dann würde ein Öl mit 50 % Omega 6 Anteil entsprechend mit 50 % besteuert werden. Für ein Öl unter 10 % Omega 6 Anteil würde der Steuersatz für Lebensmittel gelten, also 10 %. In Abbildung 2 ist der Steuersatz für verschiedene Prozentsätze für den Omega 6 Gehalt entsprechend dargestellt.
Da der Omega 6 Gehalt auch für das selbe Öl in jeder Produktionscharge Schwankungen unterliegen kann und um die Besteuerung einfach zu gestallten, soll von öffentlicher Seite, objektiv ein durchschnittlicher Wert für jede Ölsorte festgelegt werden. Dieser gilt dann für das entsprechende Produkt als Berechnungsgrundlage für die Besteuerung.
Verwendung des Steuergeldes
Durch die Omega 6 Besteuerung kommt es zu einer zusätzlichen Besteuerung der Bevölkerung. Diese Steuer kann dem allgemeinen Staatshaushalt zufließen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, dass dieser erhöhte Steueranteil in der gleichen Art und Weise wie der Klimabonus wieder ausgezahlt wird. Um es administrativ einfach zu gestalten würde sich eine Umbenennung des Klimabonus in z.B. Rückführungsbonus anbieten. Die durch die Omega 6 Steuer eingenommenen Gelder würden die Summe für diesen Bonus erhöhen. Im Ergebnis würde jede Person, welche im Durchschnitt sich für Öle entscheidet mit geringerem Omega 6 Anteil profitieren und insgesamt geringer besteuert werden als ohne diese gesetzliche Regelung.