Vorschlag: Ein einheitlicher prozentualer Tarif: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Obwohl der Einheitszoll weniger zielgerichtet zu sein scheint als CO2-Zölle, hat er einen etwas anders gerichteten Zweck. Ziel ist es in erster Linie, die Beteiligung zu erhöhen. Der Grundgedanke ist, dass Nichtteilnehmer anderen Ländern auch aufgrund ihres Gesamtausstoßes von Treibhausgasen Schaden zufügen und nicht nur von den gehandelten Waren.<ref>Seite 10,11:https://pubs.aeaweb.org/doi/pdfplus/10.1257/aer.15000001</ref> | Obwohl der Einheitszoll weniger zielgerichtet zu sein scheint als CO2-Zölle, hat er einen etwas anders gerichteten Zweck. Ziel ist es in erster Linie, die Beteiligung zu erhöhen. Der Grundgedanke ist, dass Nichtteilnehmer anderen Ländern auch aufgrund ihres Gesamtausstoßes von Treibhausgasen Schaden zufügen und nicht nur von den gehandelten Waren.<ref>Seite 10,11:https://pubs.aeaweb.org/doi/pdfplus/10.1257/aer.15000001</ref> | ||
== Höhe der Zolls == | == Höhe der Zolls == | ||
Die Höhe dieses Zolls soll in Abhängigkeit [[ | Die Höhe dieses Zolls soll in Abhängigkeit [[SC_Thema:16:Vereinbarung der teilnehmenden Länder|Vereinbarung der teilnehmenden Länder]] festgelegt werden. Dies wird dann im Zuge der gemeinsamen Verhandlung mit den anderen willigen Ländern erfolgen. Hier geht es darum die maximale Höhe dieses Zolls zu definieren, zu welchen Österreich bereit wäre einzuheben. Die Untersuchungen von William Nordhaus haben ergeben, dass diese Zölle vergleichsweise hoch ausfallen müssen, um auch beispielsweise hohe CO2 Bepreisung der Teilnehmenden Länder ausgleichen zu können. Die Simulationen wurden allerdings nur bis 10 % durchgeführt.<ref>Seite 19ff: https://pubs.aeaweb.org/doi/pdfplus/10.1257/aer.15000001</ref> Dieses 10% Limit wurde so gewählt, da höhere Prozentsätze sowohl den Handel als auch die Durchsetzungssysteme ernsthaft belasten würden.<ref>Seite 19: https://pubs.aeaweb.org/doi/pdfplus/10.1257/aer.15000001</ref> Doch wenn man im Gegenzug bedenkt, dass durch den CO2 Ausstoß nicht nur die jetzigen Generationen sondern voraussichtlich auch das Klima über Jahrhunderte oder Jahrtausende beeinflusst wird, auch tiefgreifendere Steuersetze gerechtfertigt sein können. | ||
== Verwertung der Zolleinahmen == | == Verwertung der Zolleinahmen == |
Version vom 20. August 2023, 11:43 Uhr
Angesichts der Komplexität von CO2-Zöllen schlägt William Nordhaus einen alternativen und einfacheren Ansatz vor: Einen einheitlichen prozentualen Zoll. Im Rahmen dieses Ansatzes erheben die beteiligten Ländern einen einheitlichen prozentualen Zoll auf alle Importe von den Nichtteilnehmern ein. Dieser Mechanismus hat den Vorteil der Einfachheit und Transparenz. Diese Lösung bezieht den Zoll nicht speziell auf den Kohlenstoffgehalt der Einfuhren.
Obwohl der Einheitszoll weniger zielgerichtet zu sein scheint als CO2-Zölle, hat er einen etwas anders gerichteten Zweck. Ziel ist es in erster Linie, die Beteiligung zu erhöhen. Der Grundgedanke ist, dass Nichtteilnehmer anderen Ländern auch aufgrund ihres Gesamtausstoßes von Treibhausgasen Schaden zufügen und nicht nur von den gehandelten Waren.[1]
Höhe der Zolls
Die Höhe dieses Zolls soll in Abhängigkeit Vereinbarung der teilnehmenden Länder festgelegt werden. Dies wird dann im Zuge der gemeinsamen Verhandlung mit den anderen willigen Ländern erfolgen. Hier geht es darum die maximale Höhe dieses Zolls zu definieren, zu welchen Österreich bereit wäre einzuheben. Die Untersuchungen von William Nordhaus haben ergeben, dass diese Zölle vergleichsweise hoch ausfallen müssen, um auch beispielsweise hohe CO2 Bepreisung der Teilnehmenden Länder ausgleichen zu können. Die Simulationen wurden allerdings nur bis 10 % durchgeführt.[2] Dieses 10% Limit wurde so gewählt, da höhere Prozentsätze sowohl den Handel als auch die Durchsetzungssysteme ernsthaft belasten würden.[3] Doch wenn man im Gegenzug bedenkt, dass durch den CO2 Ausstoß nicht nur die jetzigen Generationen sondern voraussichtlich auch das Klima über Jahrhunderte oder Jahrtausende beeinflusst wird, auch tiefgreifendere Steuersetze gerechtfertigt sein können.