Vorschlag: Ein einheitlicher prozentualer Tarif

Version vom 12. November 2024, 12:26 Uhr von Frank S (Diskussion | Beiträge)
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Angesichts der Komplexität von CO2-Zöllen schlägt William Nordhaus einen alternativen und einfacheren Ansatz vor: Einen einheitlichen prozentualen Zoll. Im Rahmen dieses Ansatzes erheben die beteiligten Ländern einen einheitlichen prozentualen Zoll auf alle Importe von den Nichtteilnehmern ein. Dieser Mechanismus hat den Vorteil der Einfachheit und Transparenz. Diese Lösung bezieht den Zoll nicht speziell auf den Kohlenstoffgehalt der Einfuhren.

Obwohl der Einheitszoll weniger zielgerichtet zu sein scheint als CO2-Zölle, hat er einen etwas anders gerichteten Zweck. Ziel ist es in erster Linie, die Beteiligung zu erhöhen. Der Grundgedanke ist, dass Nichtteilnehmer anderen Ländern auch aufgrund ihres Gesamtausstoßes von Treibhausgasen Schaden zufügen und nicht nur von den gehandelten Waren.[1]

Höhe der Zolls

Die Höhe dieses Zolls soll in Abhängigkeit Vereinbarung der teilnehmenden Länder festgelegt werden. Dies wird dann im Zuge der gemeinsamen Verhandlung mit den anderen willigen Ländern erfolgen. Hier geht es darum die maximale Höhe dieses Zolls zu definieren, zu welchen Österreich bereit wäre einzuheben. Also nicht der Zoll der von Österreich dann wirklich eingehoben wird, sondern die maximale Bereitschaft so weit zu gehen. Der Zoll Prozentsatz der Teilnehmenden Länder ist für alle dann gleich.

Die Untersuchungen von William Nordhaus haben ergeben, dass diese Zölle vergleichsweise hoch ausfallen müssen, um auch beispielsweise hohe CO2 Bepreisung der Teilnehmenden Länder ausgleichen zu können. Die Simulationen wurden allerdings nur bis 10 % durchgeführt.[2] Dieses 10% Limit wurde so gewählt, da höhere Prozentsätze sowohl den Handel als auch die Durchsetzungssysteme ernsthaft belasten würden.[3] Doch wenn man im Gegenzug bedenkt, dass durch den CO2 Ausstoß nicht nur die jetzigen Generationen sondern voraussichtlich auch das Klima über Jahrhunderte oder Jahrtausende [4] beeinflusst wird, auch tiefgreifendere Steuersetze gerechtfertigt sein können.

Wie hoch soll dieser einheitliche Zoll maximal sein?

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Wertung Rang
1 %
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2 %
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3 %
11.11%
5 %
33.33%
1/05
10 %
100%
0/01
15 %
100%
0/02
20 %
100%
1/03
25 %
66.67%
1/04
30 %
22.22%
35 %
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Verwertung der Zolleinahmen

Durch diesen zusätzlichen Zoll verteuern sich die Waren aus nicht teilnehmenden Ländern. Dadurch wird es ja weniger attraktiv diese zu kaufen und erfüllt somit den Zweck die (noch) nicht teilnehmenden Länder zur Teilnahme zu Motivieren. Dabei ist zu erwarten das erhebliche zusätzliche Zoll Einnahmen erzielt werden. Was soll mit diesen Einnahmen passieren? Eine Möglichkeit wäre es die Zolleinahmen in die Staatskasse gehen. Somit für die Allgemeinheit verwendet werden. Eine andere Möglichkeit wäre es, dass die Einnahmen mit dem Klimabonus ausbezahlt werden (So wie jetzt schon die CO2 Steuer). Auch wie bei der CO2 Steuer wird bei diesem Zoll CO2 verringerndes Verhalten belohnt. Wer also wenig Waren (sei es direkt oder indirekt) aus den nicht teilnehmende Ländern importiert, kann sogar von diesem zusätzlichen Zoll profitieren, da die Auszahlungen dann höher sind als die Mehrkosten durch den höheren Zoll.

Grundsätzlich verteuern sich sich die hergestellten Wahren durch die CO2 Besteuerung. Das bedeutet auch, dass die hergestellten Produkte einen Wettbewerbsnachteil für das Ausführen aus den Ländern des Klimaclubs bewirken wird. Daher könnten die Zölle die für die Einfuhren erhoben werden auch dazu verwendet werden die Ausfuhren durch einen negativen Ausfuhrzoll zu stützen. Dadurch bleiben die Produkte auch für Ausfuhren konkurrenzfähig.

Verwendung der Zolleinnahmen?

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Wertung Rang
Fließen dem Staatshaushalt zu
22.22%
4
Werden mit dem Klimabonus ausbezahlt
100%
1/01
Ein Teil geht zum Staatshaushalt und ein Teil wird über den Klimabonus ausbezahlt
55.56%
1/03
Werden für einen negativen Ausfuhrzoll verwendet
77.78%
1/02
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Referenzen

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Thema:
Ein einheitlicher prozentualer Tarif
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