Thema: Einbindung der gesamten Bevölkerung bei der Wahl, und nicht nur über 16 Jährige?
In Österreich ist das Mindestalter für das aktive Wählen auf 16 Jahre festgesetzt. Der Grund liegt darin, dass man ab diesem alter auch strafmündig und erweitert geschäftsfähig ist [1]. Das Problem dabei ist, dass damit die Personen unter 16 Jahren überhaupt kein Mitentscheidungsrecht bei Wahlen haben. Sie sind jedoch Staatsbürger. Soll dieser Mangel durch Maßnahmen im Wahlsystem behoben werden?
Problem wenn unter 16 Jährige nicht bei Wahlen berücksichtigt werden
Die Parteien richten ihre Programme und ihr verhalten hinsichtlich der Wähler aus, da sie ja bei den nächsten Wahlen wieder gewählt werden wollen. Auch sind die Wahlprogramme der einzelnen Parteien auf den potentiellen Wählerkreis abgestimmt. Ist nun ein Teil der Bevölkerung (Bundesvolk) nicht möglich zu Wählen oder bei der Wahl berücksichtigt zu werden. So werden auch die Wahlprogramme und die Ausrichtung der Parteien diesen Teil der Bevölkerung nicht in adäquater weise mitberücksichtigen.
In Abbildung 1 ist die Alterspyramide für Österreich für das Jahr 2022 dargestellt. Hier ist zu erkennen, dass es deutlich mehr Menschen mit einem Alter von beispielsweise 55 Jahren gibt, als Personen mit 20 Jahren. Dieser Trend wird sich noch verstärken, da diese Geburtenstarken Jahrgänge älter werden, ohne das hohe Wählerzahlen im jungen Bereich hinzukommen werden. Das zu erwartende Ergebnis wird daraus sein, dass sich die Parteien, wie oben beschrieben, an den Wähler ausrichten und daher die Politik immer mehr darauf achten wird diese älteren Anteile auf Kosten der jüngeren Bevölkerung zufrieden gestellt werden.