Bewertung nach der Familienwahlrechtsidee

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Diese Plattform für direkte Demokratie soll der Bevölkerung die Möglichkeit bieten politisch tätig zu werden. Dabei wird Bewertet (Prozessphase 1-3) und Entschieden (Prozessphase 4) im 5 stufigen Prozess. Welche Ergebnisse dabei herauskommen, bestimmt auch wer überhaupt mitmachen darf. Nun gibt es einen Anteil der Bevölkerung der noch zu jung ist, sich direkt daran zu beteiligen. Man denke an ein zwei jähriges Kind. Von diesem kann man nicht erwarten das es die Vorschläge durchliest und differenzierte Entscheidungen trifft. Dennoch sind sie Bürger des Landes.

Um diesen Widerspruch Rechnung zu tragen wurde die Idee des Familienwahlrechts entwickelt. Die Idee besteht darin, dass die Eltern für ihre noch nicht wahlberechtigten Kinder die Stimme stellvertretend abgeben. Der Grundgedanke beruht darauf, dass Eltern in der Regel das Beste für ihre Kinder wollen. Daher können auch die Eltern am besten die Kinder vertreten, um ihnen auch ein Stimmgewicht zu verleihen.

Abbildung 1: Bevölkerungspyramide Österreich für 2022 (Quelle: Statistik Austria)

In Artikel 1 unserer Verfassung steht ja '..., Ihr Recht geht vom Volk aus', also nicht etwa vom 'Volk über 16 Jahre aus'. Das Ziel wäre als die Meinung der gesamten Bevölkerung zur Umsetzung zu bringen, nicht nur der über 16 Jährigen. Aus den oben beschriebenen Gründen ist das aber direkt nicht sinnvoll möglich, durch eine Repräsentation aber schon. In Abbildung 1 ist die Bevölkerungspyramide von Österreich dargestellt. Es ist zu erkennen, dass gerade die jüngere Generation unterrepräsentiert ist, da die geburtenstarke Generation der Babyboomer sehr stark in den älteren Bereich wirkt. Wenn dazu noch kommt, dass die unter 16 Jährigen gar nicht mit repräsentiert werden, verschärft sich dieses Ungleichgewicht weiter.

Umsetzung

In dieser Software ist vorgesehen, dass Eltern Ihre Kinder auch mit registrieren können. Dadurch besteht die Möglichkeit diese in den Berechnungen mit zu berücksichtigen. Konkret wird jedes Kind für jedes Elternteil mit 1/2 Stimme mitgezählt. Beteiligen sich beide Elternteile an einer Bewertung oder Wahl, dann wird somit das Kind mit einer vollen Stimme gezählt. Dadurch werden die Bedürfnisse der Kinder in der Gewichtung auch mit einbezogen.

Dieses Feature wurde zwar implementiert, ob es Verwendung finden soll, wird von einer Entscheidung auf dieser Plattform selbst abhängen. Denn es soll hier nicht von den Programmieren abhängen, ob die Kinder Mitberücksichtigung finden sollen, sondern es soll die Bevölkerung selbst darüber entscheiden, ob dies sinnvoll ist oder nicht.